Bürgermeister
Bürgermeister
Neben der Gemeindevertretung ist das zweite wichtige Selbstverwaltungsorgan der Gemeinde der hauptamtliche Bürgermeister bzw. der Oberbürgermeister (in amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten). Der hauptamtliche Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung in amtsfreien Gemeinden. Er ist rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. (§ 51 Kommunalverfassung). In amtsangehörigen Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. (§ 53 Kommunalverfassung)