Rechtsstaat

Rechte haben und Recht bekommen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die der Staat achtet und schützt. Die Regierung, die Parlamente, die Verwaltung und die Rechtsprechung müssen sich an Gesetze halten. Gesetze dürfen nicht gegen die Verfassung verstoßen.

Rechtsstaatlichkeit bedeutet außerdem:

  • Die Teilung der Gewalten, das heißt, Gerichte können Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Verwaltung überprüfen und korrigieren.
     
  • Garantierte Rechtssicherheit, das bedeutet, Gesetze dürfen nicht rückwirkend geändert werden und gelten für alle gleichermaßen.
     
  • Die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns, das heißt, der Staat darf nur so wenig wie möglich in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen, um ein Ziel zu erreichen. Zum Beispiel darf der Staat nicht alle Telefonate aller Menschen mithören, um Straftaten zu verfolgen, sondern nur die, bei denen es einen begründeten Verdacht gibt.

Ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaats ist das Schöffenamt. In diesem Ehrenamt sind engagierte Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Dafür müssen sie kein juristisches Vorwissen haben. Sie entscheiden mit gleicher Stimme an Amts- und Landgerichten in Strafsachen über Urteile und Strafen für Angeklagte und können so an einer entscheidenden Stelle des demokratischen Staates mitwirken.

Gegensätze zum Rechtsstaat sind beispielsweise ein Polizeistaat oder eine Diktatur.

Sehhilfe

 

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© Großstadtzoo
In einem Rechtsstatt müssen sich Regierung, die Parlamente, die Verwaltung und die Rechtsprechung an Gesetze halten.

Recht bekommen in Brandenburg

Immer wieder sind Menschen in Brandenburg mit Gesetzen und Verordnungen nicht einverstanden und ziehen dagegen vor Gericht. Sie klagen gegen die Zeiten des Nachtflugverbots in Schönefeld, gegen Sorgerechtsentscheidungen oder die Straßenausbaubeiträge. Grundstückseigentümer und junge Menschen klagen gegen das Land Brandenburg, weil es hier bisher kein verbindliches Klimaschutzgesetz gibt. Ob die Klägerinnen und Kläger Recht bekommen und die Rechtslage nachgebessert werden muss oder ob die Klage abgewiesen wird, entscheidet das Landesverfassungsgericht.

Wer sind die Personen hinter der Klage? Wie sich Klimaaktivistin Emma, eine der Klägerinnen gegen das Land Brandenburg, in Neuruppin für den Klimaschutz einsetzt, erzählt sie in diesem Videobeitrag.

Lesetipp

BLPB, Oktober 2021 (zuletzt aktualisiert: Februar 2023)

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