Wahlen sind Kern unserer repräsentativen Demokratie. Sie verbinden die Wünsche, politischen Anschauungen und Interessen der Wählerinnen und Wähler mit den politischen Institutionen. Die nächste Bundestagswahl findet als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.
Leichte Sprache: Was muss ich über die Bundestags-Wahl wissen?
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählen und sich selbst in den Bundestag wählen lassen (aktives und passives Wahlrecht) können alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Persönlichkeitswahl (Direktkandidierende) und Verhältniswahl (Partei) werden bei der Bundestagswahl kombiniert.
In Artikel 20 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt. Dieser Grundsatz gilt für alle Parlamente, die nach Bundes- und Landesverfassungen gewählt werden.
Bundestagswahl 2025
Wer steht wo zur Wahl? Wofür stehen die Parteien?
Hier finden Sie überparteilich alle Informationen für Brandenburg.
Wie funktioniert es?
Zur Bundestagswahl ist die Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise unterteilt. Im Land Brandenburg gibt es zehn Wahlkreise.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat 2 Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person gewählt - der Direktkandidat oder die Direktkandidatin. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Parteien stellen vor der Wahl Listen mit Kandidierenden auf. Als Grundregel gilt: Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, um so mehr Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste erhalten einen Platz im Bundestag.
Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben.
Über Herausforderungen und Neuerungen
Daniel Hellmann vom Institut für Parlamentarismusforschung erklärt die Herausforderungen der vorgezogenen Neuwahl und die Auswirkungen der Wahlrechtsreform 2023 auf den Bundestag.
Was ist eine vorgezogene Neuwahl?
Von einer Neuwahl spricht man, wenn ein Parlament, wie in diesem Fall der Deutsche Bundestag, neu gewählt wird. Normalerweise finden Wahlen zum Bundestag alle vier Jahre statt. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Bundestag vorzeitig durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin aufgelöst wird, können Neuwahlen auch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Dies sind dann die sogenannten vorgezogenen Neuwahlen.
- Neuwahl, Wiederholungswahl und Nachwahl
- Was sind die Unterschiede?
Eine Neuwahl findet statt, wenn der Bundestag aufgelöst wurde.
Eine Wiederholungswahl findet statt, wenn im Wahlprüfungsverfahren eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt wird. Die Wiederholungswahl muss spätestens 60 Tage nach dem Zeitpunkt stattfinden, an dem rechtskräftig entschieden wurde, dass die vorherige Wahl ungültig ist.Eine Nachwahl findet statt, wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl aus bestimmten Gründen nicht durchgeführt werden konnte. Das ist beispielsweise der Fall bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen) oder wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber nach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber noch vor der Wahl stirbt. Die Nachwahl soll im ersten Fall (höhere Gewalt) spätestens drei Wochen, im zweiten Falle (Tod) spätestens sechs Wochen nach dem Tag der Hauptwahl stattfinden.
Der Bundestag wird grundsätzlich alle vier Jahre gewählt (Artikel 39 des Grundgesetzes). Die Bundestagswahl findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach der ersten Sitzung des Bundestags statt.
Das bedeutet, dass die nächste reguläre Wahl zwischen Ende Januar und Mitte März 2029 angesetzt werden könnte. Eine Rückkehr zu den traditionellen Wahlterminen im September würde erst in den 2040er oder 2050er Jahren realistisch werden, da dies eine schrittweise Verschiebung der Wahltermine erfordern würde.
- Gibt es eine Mindestzahl an Stimmen, damit eine Partei in den Bundestag einziehen kann?
Ja, es gibt die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde (Sperrklausel). Das heißt, Parteien oder andere politische Vereinigungen, die in den Bundestag einziehen möchten, müssen mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erringen. Eine Ausnahme besteht jedoch aufgrund der sogenannten Grundmandatsklausel.
Für Parteien oder andere politische Vereinigungen anerkannter nationaler Minderheiten gilt die Fünf-Prozent-Hürde nicht. Deutschland leben vier durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gesetzlich anerkannte nationale Minderheiten: die dänische Minderheit; die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk, das sich in Brandenburg Sorben/Wenden nennt.
Die Grundmandatsklausel ermöglicht es kleinen Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen, trotzdem in den Bundestag einzuziehen. Die Grundmandatsklausel sollte ursprünglich durch die Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch die Streichung als verfassungswidrig eingestuft und entschieden, dass die Grundmandatsklausel so lange weiterhin gilt, bis es eine neue Regelung gibt.- Dürfen extremistische Parteien an der Bundestagswahl teilnehmen?
Ja, solange sie nicht verboten sind, dürfen auch extremistische Parteien zu politischen Wahlen in Deutschland antreten. Das Grundgesetz schützt in Artikel 21 Parteien als wichtigen Teil der demokratischen Ordnung. So hat zum Beispiel jede Partei das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Damit soll auch gesichert werden, dass verschiedene Meinungen öffentlich diskutiert und hinterfragt werden können.
Wenn eine Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv gefährdet oder abschaffen will, kann sie verboten werden und darf dann auch nicht mehr an Wahlen teilnehmen. Die Hürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland jedoch hoch: Den Antrag für ein Verbot dürfen nur bestimmte Institutionen stellen: die Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat. Der Verfassungsschutz darf Parteien zwar beobachten und als verfassungsfeindlich einstufen, aber nicht verbieten. Eine Partei kann nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten werden. Das Parteiverbot ist ein Mittel der wehrhaften Demokratie.
- Weshalb gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Der Bundestag setzt sich aus direkt gewählten Personen und Parteien zusammen. Deshalb haben jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Kandidat oder eine Kandidatin vor Ort (aus dem Wahlkreis) direkt gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass lokale Interessen berücksichtigt werden und die einzelnen Parteien entsprechend der Wählerstimmen vertreten sind.
Auf dem Stimmzettel stehen die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten auf der linken Seite, die Parteien und deren Landesliste auf der rechten Seite. Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhält, zieht direkt in den Bundestag ein (Mehrheitswahl). Wer auf seine Erst- oder Zweitstimme verzichten will, kann das tun. Nur jede gültige Stimmabgabe wird gezählt.
Neu bei dieser Bundestagswahl: Zweitstimmendeckung
Direktmandate müssen durch das Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei gedeckt sein. Dies sichert, dass die Zahl der Abgeordneten im Bundestag 630 nicht überschreitet. Es kann aber auch dazu führen, dass es Wahlkreise gibt, in denen eine direkt gewählte Person nicht in den Bundestag einziehen kann, weil die betreffende Partei nicht genügend Zweitstimmen erhalten hat. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu (Verhältniswahl).- Was kostet die Bundestagswahl?
Eine Bundestagswahl ist teuer. 2017 kostete die Bundestagswahl rund 90 Millionen Euro, 2021 rund 107 Millionen Euro. Die Steigerung ergab sich aus den besonderen Bedingungen in der Corona-Pandemie und dem gewachsenen Briefwahlanteil, der zu höheren Portokosten führte. Die Kosten für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 sind noch nicht abzuschätzen.
Die Wahlkosten sind in § 50 des Bundeswahlgesetzes geregelt. Demnach erstattet der Bund den Ländern die notwendigen Ausgaben. Die Kosten für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen sowie die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände werden den Ländern ersetzt. Die übrigen Kosten werden durch einen festen Betrag je Wahlberechtigten erstattet. Die Wahlkampfkosten der Parteien gehören nicht zu den Wahlkosten.
So kommen die 630 Abgeordneten ins Parlament
MitStimmen – AbStimmen – BeStimmen, darum geht es bei Wahlen in der Demokratie. In unserer Broschüre geben wir Antworten auf wichtige Fragen zur Wahl, zu allgemeinen Grundsätzen und zum Ablauf, zum Aussehen des Stimmzettels und dazu, ob man für andere wählen gehen darf. Zudem erklären wir wichtige demokratische Grundbegriffe.
Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung stellt vielfältige Informationen zur Bundestagswahl bereit, sie betreibt aber keinen Wahlkampf. Sie ist etwas für Neugierige. Auf unserer Webseite stellen wir alle Kandidatinnen und Kandidaten vor, die in Brandenburg zur Bundestagswahl antreten. Sie finden hier demnächst auch einen Wahlprogrammvergleich und den Wahl-O-Mat, welcher die wichtigsten Themen des Wahlkampfes und die Positionen der Parteien und politischen Vereinigungen dazu abbildet.
Kurz erklärt: Bundestagswahl 2025
BLPB, Januar 2025
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Kommentare
KommentierenAngebot zur BTW 2017
Ich bin ja sonst ein Meckerkopp. Wisst Ihr ja! Aber die Übersicht und die Informationen sind wirklich super aufbereitet. Teilweise ziemlich schräge Kandidaten, aber dafür könnt Ihr ja nüscht!
BTW2017
Sie sind doch kein Meckerkopp!!! Aber wenn ein so kritischer Kopf wie Sie unsere Arbeit lobt, freuen wir besonders.
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