In jedem der 14 Landkreise in Brandenburg wählen wir alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl auch einen Kreistag. Er ist die Vertretung des Volkes auf Landkreisebene. Und er ist das wichtigste Organ des Landkreises.
Überblick:
Der Kreistag ist die kommunale Vertretung und das oberste Organ in einem Landkreis. Er besteht aus den Kreistagsabgeordneten und dem Landrat oder der Landrätin.
Die Grundlagen, die in der Kommunalverfassung für die Gemeindevertretungen und die Stadtverordnetenversammlungen festgelegt sind, gelten in einem Landkreis ebenso für den Kreistag.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Brandenburg ist dabei die oberste kommunale Aufsichtsbehörde. Das heißt, bestimmte Beschlüsse des Kreistags, zum Beispiel zu Gebietsänderungen oder einer Umbenennung des Landkreises, müssen vom Ministerium genehmigt werden.
Landkreise in Brandenburg
Der Landkreis übernimmt die Aufgaben, die man besser gemeinsam erledigen kann.
Landrat
An der Spitze des Landkreises steht der Landrat/ die Landrätin. Die Person hat den Vorsitz des Kreistags.
Kein Parlament
Kreistage werden oft als Parlament oder als Kommunalparlament bezeichnet. Aber das ist nicht richtig. Grundsätzlich arbeiten Kommunalvertretungen ähnlich wie Parlamente – zum Beispiel der Landtag. Es gibt Fraktionen, Ausschüsse und regelmäßige öffentliche Ratssitzungen, bei denen Entscheidungen getroffen werden.
Aber: Ein Parlament ist ein Organ der Gesetzgebung, das heißt, es kann Gesetze beschließen. Das können die Mitglieder in den kommunalen Vertretungen nicht. Sie sind vielmehr Teil der (Selbst-)Verwaltung und somit Exekutivorgane, das heißt ausführende Organe.
Worüber entscheidet der Kreistag?
Ein Kreistag entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten, die den Landkreis betreffen. Das sind meist Aufgaben, die einzelne Gemeinden oder Städte nicht alleine bewältigen können, wie zum Beispiel die Abfallentsorgung, den Betrieb von Krankenhäusern, den Bau und die Instandhaltung von Schulen oder die Instandhaltung von Kreisstraßen. Er sorgt für eine ausgeglichene Verteilung der Belastung unter den Gemeinden und Ämtern. Dafür kann er von reicheren Gemeinden finanzielle Mittel für weniger leistungsstarke Gemeinden und Ämter fordern.
Aufgaben
Der Landkreis ist zuständig für alle öffentlichen Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der zu ihm gehörenden Gemeinden und Ämter übersteigen und sorgt für eine ausgeglichene Verteilung der Belastungen unter ihnen. Er ergänzt die Selbstverwaltung der Ämter und Gemeinden (Kommunalverfassung § 122 und nachfolgende).
Zu den Aufgaben eines Kreistages gehören:
- die Festsetzung der Kreisumlage. Das heißt, die Abgeordneten des Kreistags entscheiden, welche Gemeinden mehr in den Haushalt des Kreises einzahlen müssen und welche weniger.
- die Festsetzung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung. Das heißt, die Kreistagssabgeordneten legen bis ins Detail die Ein- und Ausgaben des Lankreises fest und bestimmen, nach welchen Regeln das Geld verwaltet wird. Wie so ein Plan und eine Satzung aussehen, ist kein Geheimnis. Hier die Finanzplanungen des Landkreises Dahme-Spreewald.
- die Entscheidung über den Widerspruch einzelner Gemeinden gegen die Haushaltsplanungen des Landkreises. Hier ein Beispiel aus dem Landkreis Elbe-Elster, das zeigt, wie sich der einzelne Bürger über die Beschlüsse von Kommunalvertretungen informieren kann.
Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld
Kreistagsabgeordnete haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Sie können eine Aufwandsentschädigung und für die Teilnahme an Sitzungen ein so genanntes Sitzungsgeld erhalten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Details regelt eine Entschädigungssatzung, die sich die Städte und Gemeinden geben. (Beispiel Havelland)
Aufwandsentschädigungen können um die 100 Euro monatlich betragen, das Sitzungsgeld um die 10 Euro. Dazu kann es Pauschalen um die 500 Euro geben.
Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls
Die Kreistagswahl
Bei den Kommunalwahlen wählen die Bürger auch die Abgeordneten für den Kreistag. Sie sind die kommunale Vertretung der 14 Landkreise. In jedem Landkreis gibt es einen Kreistag.
Kommunalwahlen
Die nächsten Wahlen finden am 9. Juni 2024 statt. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Wahlportal für Brandenburg.
BLPB, März 2023
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