Dr. Simon Franzmann, Politikwissenschaftler der Universität Potsdam, ist Experte für Wahlrechtsfragen. Im Interview mit der Landeszentrale spricht er über Probleme des bisherigen Wahlrechts, Vorschläge aus der Wissenschaft und das Brandenburger Wahlrecht.

Landeszentrale: Das deutsche Wahlrecht gilt als kompliziert, weil es Elemente der Direktwahl und der Verhältniswahl verbindet. Wie müsste ein Wahlrecht aussehen, damit es für den einzelnen Bürger verständlich ist?
Franzmann: Die Verbindung aus Direktwahl und Verhältniswahl an sich bereitet den Menschen keine größeren Verständnisprobleme. Zumindest sind mir nur Studien bekannt, die zeigen, dass fast alle Wähler Direktkandidaten und Listenwahl bei der Stimmabgabe auseinanderhalten können.
Landeszentrale: Und dennoch kann kaum jemand erklären, wie sich so ein Wahlergebnis zusammensetzt.
Franzmann: Das stimmt und liegt vor allem am Verrechnungsmodus, mit dem Wählerstimmen in Parlamentssitze umgewandelt werden. Dieser ist nicht nur für Laien kompliziert und kaum nachvollziehbar. Hier müsste sich etwas ändern. Die Stimmenverrechnung ist ja auch Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Landeszentrale: Das Verfassungsgericht hat das Bundestagswahlrecht für verfassungswidrig erklärt - unter anderem wegen des Problems der Überhangmandate. Das brandenburgische Wahlrecht sieht den Ausgleich von Überhangmandaten schon vor. Könnte es ein Vorbild für ein bundesweit geltendes Wahlrecht sein?
Franzmann: In vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit zum Ausgleich von Überhangmandaten. Die Verfahren dafür unterscheiden sich allerdings zum Teil deutlich. Das brandenburgische Wahlrecht hat einige interessante Vorschläge, nämlich zum Beispiel die Höchstsitzzahl auf 110 zu deckeln und den Ausgleich erst ab dem zweiten Überhangmandat zu aktivieren. Diese Elemente würde ich für ein Ausgleichssystem auf Bundesebene in der Tat als wünschenswert erachten.
Landeszentrale: Wären damit alle Probleme gelöst?
Überhangmandate
Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses zusteht, kommt es zu überhängenden Mandaten. Diese dürfen die Parteien behalten.
Franzmann: Das wäre dann wohl zu einfach. Nein, eine endgültige Lösung wäre auch das nicht, weil ein solches Ausgleichsverfahren wie in Brandenburg nur mit einer Liste kompatibel ist. Bei der Bundestagswahl wird es ungleich komplizierter, solange die 16 Landeslisten bestehen bleiben. Zudem gibt es einige Fälle für das Auftreten von Überhangmandaten, die auch im brandenburgischen Wahlrecht (noch) nicht geklärt sind.
Landeszentrale: Die Zeit drängt, die nächste Bundestagswahl findet 2013 statt. Das Bundesverfassungsgericht hat angedeutet, dass es notfalls selbst ein Wahlgesetz erlässt. Welche Folgen hätte das für das parlamentarische System in Deutschland?
Franzmann: Das hängt im Wesentlichen davon ab, mit welchem Ziel und Geist das Bundesverfassungsgericht tätig wird. Wenn es wirklich als Wahlgesetzgeber tätig werden würde, sollte es aus meiner Sicht nicht nur technische Regelungen „begradigen“, sondern grundsätzlich die Widersprüche des deutschen Wahlrechts eliminieren.
Landeszentrale: Aus wissenschaftlicher Sicht: Welche Vorschläge halten Sie für die Politik bereit?
Franzmann: Es gibt verschiedene Vorschläge. Je nach Wissenschaftsdisziplin und persönlichem Standpunkt variieren sie. Aus meiner Sicht wäre eine Kombination mehrerer Vorschläge am sinnvollsten. Das könnte so aussehen: Die Landeslisten werden abgeschafft, der Direktmandatsanteil verringert und zu viele Überhangmandate ausgeglichen. Damit könnten die Ansprüche des Verfassungsgerichts erfüllt werden.
Landeszentrale: Vielen Dank für das Gespräch.
August 2012
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