V-Mann (V-Person)

„V-Person ist eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen, und deren Identität grundsätzlich geheimgehalten wird.“ (Brandenburger Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV))

Eine V-Person ist in der Regel Teil eines potentiell kriminellen Milieus, wie einer rechtsextremen Gruppe, und leitet heimlich Informationen über Straftaten und Pläne seiner Gruppierung an die Ermittlungsbehörden (z.B. den Verfassungsschutz) weiter. Er ist also nicht bei einer Behörde angestellt, wird aber von ihr als Privatperson bezahlt. Die V-Person darf offiziell nur dann zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden, wenn keine anderen Quellen zur Verfügung stehen und eine dringende Notwendigkeit gegeben ist, wie bei der Verhinderung von Terroranschlägen. Häufig sind V-Männer selbst Straftäter oder ermutigen andere Mitglieder der Gruppe Straftaten zu begehen. Von den Ermittlungsbehörden fließt Geld zu den V-Personen, das häufig in der kriminellen Gruppe oder für Straftaten eingesetzt wird.

Weil V-Männer auch in der Führungsebene der NPD aktiv waren, scheiterte der erste NPD-Verbotsantrag 2003. Seitdem und nach den Enthüllungen in der Aufklärung der NSU-Morde fordern immer mehr Politiker, V-Männer für die Verbrechensaufklärung nicht länger einzusetzen.

Der ehemalige brandenburger Verfassungsschützer Gordian Meyer-Plath geriet 2013 in Kritik wegen der Zusammenarbeit mit dem V-Mann „Piatto“. Carsten Szczepanski alias „Piatto“ war wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer zu acht Jahren Haft verurteilt worden und wurde im Gefängnis V-Mann für den brandenburger Verfassungsschutz. Insgesamt hat er von 1994 bis 2000 für seine Spitzeleien rund 50.000 D-Mark erhalten.

kb, Mai 2013

Quellen:

  • http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2013_04/NSU_Ausschuss_zu_brandenburgischem_V_Mann.html
  • http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/44088905_kw16_pa_nsu_ua/