Leichte Sprache: Aufgaben von dem Bundes-Kanzler
Das Amt mit der größten politischen Macht
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin steht der Regierung vor und bestimmt die Grundsätze der Regierungspolitik. Von 2005 bis 2021 war Angela Merkel die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Am 8. Dezember 2021 wurde Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt. Das Amt gehört zur vollziehenden Gewalt (Exekutive). Zur Unterstützung gibt es eine eigene Behörde, das Bundeskanzleramt. Es koordiniert die Regierungspolitik.
Der Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin hat die größte politische Macht im Land. Staatsoberhaupt ist jedoch der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin. Der Kanzler oder die Kanzlerin wird vom Bundestag gewählt.
Zu den Aufgaben des Amtes gehören:
- die Berufung der Ministerinnen und Minister in die Regierung,
- der Vorsitz im Bundeskabinett und die Leitung der Sitzungen,
- Festlegung der Richtlinien für die Regierungspolitik (Richtlinienkompetenz),
- im Verteidigungsfall das Kommando über die Bundeswehr.
Die Kanzlerschaft endet entweder mit dem Ende der Wahlperiode, dem Rücktritt oder dem Tod der Person im Amt. Ein Kanzler/ eine Kanzlerin kann auch mit einer Mehrheit der Bundestagsabgeordneten abgewählt werden.
- Sehhilfe
Vertrauensfrage
Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellen, um sich zu versichern, dass er und seine Politik nach wie vor die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten haben.
Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage auch mit einer Sachfrage, wie der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verknüpfen.
Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht zu, dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung muss die Wahl zu einem neuen Bundestag erfolgen, so sieht es Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes vor.
BLPB, Oktober 2021
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