Leichte Sprache: Der Bundespräsident
Das Staatsoberhaupt
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Frank-Walter Steinmeier ist seit 2017 deutscher Bundespräsident. Die Person in diesem Amt vertritt den Staat nach innen und außen. Politische Entscheidungen trifft sie nicht. Das Amt verpflichtet zur Überparteilichkeit, auch wenn er oder sie Mitglied einer Partei ist.
Zu den Aufgaben des Amtes gehören:
- dem Bundestag einen Kanzler-Kandidaten oder eine Kandidatin zur Wahl vorschlagen,
- Bundesminister/-innen und Bundesbeamte ernennen,
- Gesetze ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden, damit sie gültig werden,
- Verurteilte begnadigen dürfen.
Zur Bundesversammlung gehören alle Abgeordneten des Bundestages sowie Vertreter/-innen der Bundesländer, die auch Personen des öffentlichen Lebens sein können. Jeder und jede Deutsche ab dem vollendeten 40. Lebensjahr kann zum Bundespräsidenten oder zur Bundespräsidentin gewählt werden.
Bislang ist noch keine Frau in das Amt gewählt worden. Seit 1949 gab es zwölf Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland. 2027 wird das nächste Mal gewählt.
Bundespräsident mit Zweitwohnsitz in Brandenburg
Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) gewann den Bundestagswahlkreis „Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I“ 2009 und 2013 und zog als Direktkandidat in den Bundestag ein. Auch nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten bleibt er Brandenburg verbunden. Steinmeier hat einen Zweitwohnsitz in Brandenburg an der Havel und ist Schirmherr des seit 2016 ausgelobten Brandenburger Freiheitspreises.
- Sehhilfe
-
BLPB, Oktober 2021
Teilen auf
Neuen Kommentar hinzufügen