Subsidiarität

Subsidiarität (lateinisch „subsidium“: Hilfe, Beistand) bedeutet, dass Eigenver­antwortung vor staatliches Handeln gestellt und die Eigenleistung und die Selbstbestimmung des Individuums (und der Familien) und der Gemeinschaften (beispielsweise der Kommunen) gefördert wird. Staatliche Eingriffe (etwa von Bund oder Europäischer Union) und öffentliche Leistungen sollen nur unterstützend und nur dann erfolgen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) die Leistung nicht erbringen kann.

Das Subsidiari­tätsprinzip ist eine wichtige Grundlage des europäischen Integrationsprozesses, um die Organe der Europäischen Union in der europäischen Gesetzgebung zu beschränken. Durch den Lissabonner Vertrag sind die nationalen Parlamente befugt, unmittelbar gegenüber der EU-Kommission Subsidiaritätsrügen zu erheben und sogar Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof einzuleiten.

Quelle: Parlamentsdeutsch. Lexikon der parlamentarischen Begriffe Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Juli 2012 (Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Referats Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages)

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