Politische Bildung wird meist aus öffentlichen Geldern bezahlt. Daher sollten die Ergebnisse der Öffentlichkeit auch so breit wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Umso mehr, weil sich möglichst viele beteiligen sollen. CC-Lizenzen können dabei helfen.
Die Verletzung von Urheberrechten kann teuer werden. Der richtige Umgang mit Lizenzen, in denen die Bewahrung von Urheberrechten geregelt wird, ist daher unerlässlich. In diesem Beitrag werden verschiedene Lizenzen, die für die politische Bildung genutzt werden können, näher beleuchtet.
Wie funktionieren die Lizenzen?
Zu den geschützten Werken laut Urheberrecht (§ 2 UrhG) gehören u.a. Texte, Musik, Bilder, Videos und wissenschaftliche Werke. Die “persönlichen geistigen Schöpfungen” (§ 3 UrhG) sind aber nur schützenswert, wenn sie eine gewisse “Schöpfungshöhe” erreichen und damit als “individuell” bezeichnet werden können.
Allerdings sind die Anforderungen an die schöpferische Leistung des Urhebers in der Regel sehr gering. Zumeist wird ein minimaler Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung einer Idee oder eines Stoffs oder eine gewisse kreative Auswahlleistung bei der Sammlung und Anordnung des Materials ausreichen, um den Urheberrechtsschutz zu eröffnen” so Dr. Till Kreutzer im Praxis-Leitfaden für Rechtsfragen im E-Learning.
Das 2001 maßgeblich vom Rechtsprofessor Lawrence Lessig entwickelte Konzept der Creative Commons (engl. “schöpferisches Gemeingut”) bietet dem Autor eines Werkes die Möglichkeit, Anderen die Nutzung seiner eigenen geistigen Schöpfung einzuräumen.
Welche Lizenz soll ich vergeben?
Die Non-Profit-Organisation creativecommons.org bietet aktuell sechs Lizensierungsverträge, die man sich mit weiterführenden Informationen komfortabel an dieser Stelle zusammenstellen kann. Als Ergebnis erhält man einen entsprechenden Button, den man auf der eigenen Seite oder unter seinem Werk einbinden kann mit einem Link zum entsprechenden Lizenzvertrag.
Generell muss man sich als Urheber eines Werkes Gedanken darüber machen, was man mit seiner Arbeit erzielen möchte. In der (politischen) Bildung sind grundsätzlich freie Lizenzen interessant, da sie es ermöglichen, Inhalte so weit wie möglich zu verbreiten. Außerdem wird Bildungsarbeit meist aus öffentlichen Geldern bezahlt und sollte dann doch auch “so öffentlich wie möglich” zur Verfügung gestellt werden. Zumal die (politische) Bildung zunehmend auch dazu auffordert, sich als Nutzer aktiv einzubringen, nach dem Motto:“Mach was mit dem Inhalt!”
CC-Lizenzen haben durch ihre Standardisierung den Vorteil, dass auch juristische Laien die Regelungen nachvollziehen können. In klaren Worten wird verständlich gemacht, was jemand mit meinem Werk tun darf und was er zu beachten hat. Damit kann ich als Autor oder Urheber eines Bildes oder Videos grundsätzlich die Weiterverwendung meiner Werke ermöglichen, ohne dass man mich für jede Art der Nutzung erst um Erlaubnis fragen müsste.
Dank der Verpflichtung zur Angabe des Namens geschieht dies auch nicht “umsonst”. Der Urheber bleibt bekannt und alle Änderungen an einem Text oder Bild lassen sich dennoch genau verfolgen.
Achtung: Auch bei der Verwendung einer CC-Lizenz bleibt das Schutzrecht des Urhebers bestehen. Verstöße gegen die Lizenzauflagen werden dementsprechend strafrechtlich verfolgt.
Ich möchte CC-Inhalte nutzen. Wie finde ich sie?
Im Netz stehen immer mehr Werke unter CC-Lizenzen zur Weiterverwendung zur Verfügung – aktuell mehr als 400 Millionen. Um sie zu finden, gibt es einige hilfreiche Tools.
Foto
Bei der Illustration einer Powerpoint-Präsentation gehen fast alle Nutzer zunächst über die Google Bildersuche: ob Schüler, Studenten oder Lehrer, Professoren und Weiterbildner. Nicht selten wird angenommen, was dort zu finden ist, kann man ja sicher ohne Problem verwenden. Irrtum! Gerade bei Bildern greift neben dem Urheberrecht auch das Lichtbildrecht, welches als “verwandtes Schutzrecht” unabhängig von der Individualität eines Bildes wirkt – also z.B. auch für den Schnappschuss mit dem Handy.
Kurz gesagt: Man müsste bei jedem Bild den Urheber vor der Verwendung fragen!
Abhilfe schafft die Suche nach CC-Bildern. In Google erreichbar über einen Klick auf “Erweiterte Suche”. Dort kann man die gewünschte Nutzungslizenz auswählen. Des Weiteren bietet sich die Foto-Community flickr zur Suche nach Bilder unter einer CC-Lizenz an. Auch hier kann man die Suche über die “Erweiterte Suche” verfeinern und explizit nach CC-Inhalten Ausschau halten.
Film
Seit Anfang Juni 2013 bietet YouTube die Möglichkeit hochgeladene Videos unter einer CC-Lizenz zur Verfügung zu stellen. Wie das funktioniert, steht an dieser Stelle.
Musik
Auf der Seite creativecommons.org findet man eine Liste von Plattformen, die Musikstücke unter CC-Lizenzen zur Verfügung stellen. Dazu zählt auch die wohl bekannteste Plattform in dieser Kategorie: Jamendo. In der Regel stehen die Werke nicht zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung.
Text
Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Büchern, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden. Ein interessantes Beispiel liefert hierfür wikiversity.org. Hier findet man wissenschaftliche Beiträge unter der CC-Lizenz BY-SA, die auch zur Erstellung freier Kursmaterialien hilfreich sind. Eine Liste mit weiteren Angeboten findet man auf creativecommons.org.
Was muss ich als Nutzer beachten?
Nachdem man die Medieninhalte zusammengetragen hat, muss man sich anschließend genau mit den jeweiligen Lizenzen auseinandersetzen. Darf ich das Werk bearbeiten? Wenn ja, muss mein Werk dann auch unter CC-Lizenz stehen? Darf ich das Werk kommerziell verwenden, usw.? Wichtigste Regel ist jedoch die Namensnennung, die seit Version 2.0 der Creativce Commons bei allen vorgeschrieben ist. Zusätzlich ist es hilfreich, einen Link zur Quelle einzufügen, um weitere Transparenz zu schaffen.
Fazit
Gerade im Bildungsbereich stellt das Veröffentlichen von Inhalten über CC-Lizenzen einen Mehrwert für alle Beteiligten dar: Der Urheber kann damit sich und sein Werk bekannter machen. Der Nutzer kann schnell und einfach Ideen weiterverbreiten, -verwenden und -entwickeln.
Also, traut Euch!
CC-by-Lizenz, Autor: Thomas Bernhardt für pb21.de (geändert und bearbeitet von: Landeszentrale, Juli 2013)
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