Viel Macht, viel Verantwortung
Die Regierung ist Teil der Exekutive, also der ausführenden Gewalt. Gerichte und Parlamente können die Regierung kontrollieren und ihre Macht begrenzen. Die Regierung besteht aus dem Regierungschef oder der -chefin und den Ministerinnen und Ministern.
Auf Bundesebene sind das die Bundeskanzlerin oder der -kanzler und die Bundesminister/-innen. Der Kanzler oder die Kanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik und ist dafür verantwortlich. Er oder sie wird vom Bundestag gewählt und beruft die Ministerinnen und Minister. Innerhalb der politischen Richtlinien handeln sie in ihren Aufgabenbereichen eigenverantwortlich. Den Großteil der Gesetze, über die der Bundestag berät, bringt die Regierung ein.
Auf der Landesebene besteht die Regierung aus den Ministerinnen und Ministern und dem oder der Ministerpräsident/-in. In den Stadtstaaten sind die Bezeichnungen unterschiedlich. In Berlin zum Beispiel heißt das Regierungsoberhaupt Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin und regiert zusammen mit den Senatorinnen und Senatoren.
Die stärkste Partei bildet die Regierung, wenn sie allein mehr als die Hälfte der Sitze hat. Sonst schließen sich mehrere Parteien zusammen, die gemeinsam eine Mehrheit der Sitze haben, und bilden gemeinsam eine Koalitionsregierung. Wenn eine Partei oder Koalition nicht die Mehrheit der Sitze auf sich vereint, kann sie eine Minderheitsregierung bilden. Um Gesetze zu verabschieden oder eine/-n Regierungschef/-in zu wählen, brauchen sie dann noch Stimmen anderer Parteien.
- Sehhilfe
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Zum Weiterlesen: Chronik der Landesregierung Brandenburg
Kompakt erklärt: Regierungsbildung
BLPB, Oktober 2021
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