Pressefreiheit

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Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eng verbunden mit der Meinungsfreiheit. Beides zählt zu den höchsten Rechtsgütern und endet erst dort, wo beispielsweise der Jugendschutz oder die persönliche Ehre verletzt werden. Das Grundgesetz regelt die Pressefreiheit in einem eigenen Abschnitt, dem Artikel 5:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Auch die Verfassung des Landes Brandenburg hält die Pressefreiheit in einem eigenen Artikel fest, dem Artikel 19. Dort betont die Landesverfassung zudem die Bedeutung der Meinungsvielfalt in Presse und Rundfunk:

„Die Freiheit der Presse, des Rundfunks, des Films und anderer Massenmedien ist gewährleistet. Das Gesetz hat durch Verfahrensregelungen sicherzustellen, dass die Vielfalt der in der Gesellschaft vorhandenen Meinungen in Presse und Rundfunk zum Ausdruck kommt.“

Die Pressefreiheit dient dem Informationszugang einer breiten Öffentlichkeit und dem offenen Meinungsstreit. Sie ist eine maßgebliche Grundlage der Demokratie und bezieht sich auf Druckerzeugnisse wie Zeitungen und Zeitschriften ebenso wie auf Radio, Fernsehen und digitale Angebote im Internet. Pressefreiheit, wie wir sie heute kennen, ist keine Selbstverständlichkeit. Sie hat sich im Laufe mehrerer Jahrhunderte entwickelt. Ihre Geschichte ist ein Abbild des Engagements gegen staatliche und kirchliche Zensur.

Erste Ansätze einer schriftlich garantierten Pressefreiheit gehen auf die Amerikanische Revolution und die Französische Revolution in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück. Deutsche Regelungen zur Pressefreiheit folgten in Preußen Anfang des 19. Jahrhunderts. Noch immer zählen politische Eingriffe und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu den größten Herausforderungen für die Pressefreiheit.

Internationaler Tag der Pressefreiheit

Der 3. Mai ist der alljährliche Internationale Tag der Pressefreiheit. Er dient dem Gedenken an verfolgte und getötete Journalistinnen und Journalisten. Zugleich erinnert der Tag der Pressefreiheit an den Beitrag einer freien, vielfältigen und unabhängigen Presse für die Demokratie.

Die Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ erstellt jedes Jahr eine Rangliste zur Pressefreiheit. In der Rangliste der Pressefreiheit 2023 belegt Deutschland Platz 21. An der Spitze stehen Norwegen, Irland und Dänemark. Die letzten Plätze belegen Nordkorea, China und Vietnam.

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BLPB, April 2022

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