Unter dem Begriff Haushaltskonsolidierung werden allgemein alle Maßnahmen zum Abbau von Defiziten, zum Ausgleich des Haushalts und zur langfristigen Sicherung eines finanziellen Handlungsspielraumes verstanden. In einem spezifischeren Sinne betont der Begriff Haushaltskonsolidierung planvoll angelegtes, ganzheitliches Vorgehen bei der Sanierung des Haushalts, wobei der Paketcharakter und die Terminzwänge des jährlichen Haushalts systematisch genutzt werden. Das anlässlich der Finanzkrise anfangs der 80er Jahre von der KGSt entwickelte Konzept unterscheidet sich damit deutlich von früheren Vorgehensweisen, bei denen einzelne, oft unverbundene Sparmaßnahmen und Aktionen der Aufgabenkritik dominierten, mit denen die größer gewordenen Finanzprobleme nicht mehr zu bewältigen waren. Eine besondere, in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgeschriebene Form der Haushaltskonsolidierung ist das so genannte Haushaltssicherungskonzept.

Kann der Haushalt einer Kommune in Brandenburg nicht ausgeglichen werden, so ist sie gesetzlich zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) verpflichtet. In diesem Haushaltssicherungskonzept werden die Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung zusammenfassend dargestellt. Das HSK ist von der Vertretung zu beschließen und von der Kommunalaufsicht zu genehmigen. Aufgrund anhaltender finanzieller Probleme leben viele Kommunen seit Jahren mit Haushaltssicherungskonzepten.