Wie können dringend notwendige Staatsausgaben verlässlich und ausreichend finanziert werden? Diese Frage ist nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wichtiger und drängender denn je.
Die Bundesregierung reagierte auf das Urteil mit einem Schwenk zurück zu einer Sparpolitik. Damit soll die Schuldenbremse, die seit 2009 im Grundgesetz verankert ist und die Nettoneuverschuldung des Bundes auf 0,35 % des BIP begrenzt, eingehalten werden. Gleichzeitig ist aber unstrittig, dass gerade jetzt umfangreiche öffentliche Investitionen getätigt werden müssen. Es braucht Gelder für die Modernisierung und den Umbau unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität, für den Erhalt unseres Wohlstands, für Infrastruktur und nicht zuletzt für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die öffentlichen Investitionen der Bundesrepublik liegen seit 2010 deutlich unter dem OECD-Durchschnitt. Deutschland droht von Ländern mit einer aktiven Industriepolitik abgehängt zu werden.
Sparen und investieren – wie soll das gehen? Kurzfristige Vorschläge zu diesem Dilemma, genauer zur Frage, wie auch innerhalb der grundgesetzlichen Grenzen der Schuldenbremse öffentliche Zukunftsinvestitionen möglich sind, werden aktuell diskutiert (etwa hier). Aber an den größeren Fragen, deren Beantwortung auch unter Ökonom*innen strittig ist, scheint kein Weg vorbeizuführen:
Braucht es eine Reform der Schuldenbremse? Mit welchen fiskalpolitischen Regeln kann sich Deutschland für künftige wirtschaftliche Krisen wappnen und gleichzeitig den ökologischen, sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen voll und ganz gerecht werden?
Für diese Fragen schafft unser digitales Mittagsgespräch einen Raum. Gemeinsam, evidenzbasiert und ergebnisoffen werden wir diskutieren, ob eine Reform der Schuldenbremse notwendig und möglich ist – und dabei Klimawissenschaft und Verfassungsrecht an keiner Stelle aus dem Blick verlieren.
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