Arier

Der Begriff des Ariers bildet ein zentrales Element in rassistischen, antisemitischen und völkischen Ideologien. Besondere Bedeutung erlangte er im nationalsozialistischen Deutschland (1933-1945), das alle „Nicht-Arier“ systematisch aus der Gesellschaft ausgrenzte und vernichtete. Als „nicht-arisch“ galt, wer ein jüdisches Eltern- oder Großelternteil hatte. In der nationalsozialistischen Ideologie galt die „arische Rasse“ als Herrenrasse und daher anderen Völkern überlegen.

Lesetipp


In der rechten Szene von heute findet sich die Kategorie des Ariers in Zahlen- und Buchstabencodes oder Parolen. So steht die Zahl 14 für den Satz "We must secure the existence of our race and a future for white children" ("Wir müssen die Existenz unserer Rasse und die Zukunft unserer weißen Kinder sichern"), die Abkürzung WAW für „Weißer Arischer Widerstand“. Weniger offensichtlich, aber im Kern ebenso rassistisch sind rechte Losungen wie sie beispielsweise die NPD propagiert: „Deutschland den Deutschen!“ „Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein“ oder auch der Wahlkampfspruch 2013 „Natürlich deutsch“.

Lange vor Adolf Hitler hatte das Wort „Arier" zunächst eine sprachwissenschaftliche und eine völkerkundliche Bedeutung. Ende des 18. Jahrhunderts stellte die Sprachforschung Ähnlichkeiten zwischen vielen europäischen und vorderasiatischen Sprachen fest. Zurückgeführt wurde das auf die Existenz einer Ursprache, der dann ein Urvolk, die Arier, zugeordnet wurden. „Arya“ kommt aus dem Altiranischen beziehungsweise dem altindischen Sanskrit und bedeutet in etwa „der Edle“ oder „der Herr“. Abseits jeglicher wissenschaftlicher Nachweise wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts dann den Ariern zugeschrieben, genetisch und kulturell anderen Menschengruppen, wie etwa den Semiten (Juden und Araber) überlegen zu sein und die Theorie von einer mitteleuropäischen Herrenrasse entwickelt.

In den letzten Jahren machte der Dachverband der Burschenschaften „Deutsche Burschenschaften“ (DB) Schlagzeilen, weil er von seinen Mitgliedern eine Art „Ariernachweis“ verlangen will, um deren Abstammung zu prüfen. Die Regelung erinnert an die Kriterien der Nürnberger Rassengesetze von 1935. Nach denen durfte im Dritten Reich "nur Volksgenosse sein, wer arischen oder artgleichen Blutes war". Brandenburg ist nicht im DB vertreten, aber vier Berliner Vereinigungen.

BLPB, Oktober 2013

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