Schauprozesse und geheime Justizverfahren der DDR

Vortrag

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Jusitzia
© (c) pixabay

Wie unabhängig war die Justiz in der DDR?

Eine psychisch auffällige Frau mit dunkler Herkunft wird durch die DDR-Propaganda zur "Faschistin" stilisiert und als "Aufrührerin" vor Gericht gestellt. Ein Mann, der "Republikflucht" beging, wird von seiner eigenen Tochter in die DDR zurückentführt. Und ein Hauptmann der Staatssicherheit wird hingerichtet, weil er im stillen Kämmerlein davon träumte, ein großer Spion zu sein. In der frühen DDR verstand sich die Justiz als Instrument des politischen Systems und funktionierte in dessen Dienst. Es gab große Schauprozesse gegen "Volksfeinde" und "Westspione", aber auch streng geheime Justizverfahren und Willkürurteile, die man selbst den nächsten Angehörigen der Opfer verschwieg.

An ausgewählten Beispielen wird in diesem Vortrag dargelegt, wie unter dem Druck des staatlichen Gebots, die Feinde des Sozialismus so drakonisch wie möglich zu bestrafen, die Gerechtigkeit auf der Strecke blieb.

Referentin: Tanja Stern

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