Reihenfolge auf dem Stimmzettel
Erststimme: Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge (das sind die Direktkandidaten und -kandidatinnen) richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder der Kennwörter an. § 30 Bundeswahlgesetz
Zweitstimme: Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.