Nach der Landtagswahl

Fraktionen, Koalition, Opposition und Regierungsbildung

Illustration der Landtagspräsidentin vor dem Brandenburger Wappen
© Großstadtzoo

Nach der Landtagswahl muss eine Regierung gebildet werden. Man unterscheidet zwischen Mehrheitsregierung und Minderheitsregierung.

Die stärkste Partei bildet die Regierung, wenn sie allein über mehr als die Hälfte aller Abgeordnetenmandate verfügt. Sonst schließen sich mehrere Parteien zusammen, die gemeinsam eine Mehrheit der Abgeordnetenmandate haben, und bilden gemeinsam eine Koalitionsregierung. Wenn eine Partei oder Koalition nicht die Mehrheit hat, kann sie eine Minderheitsregierung bilden. Um Gesetze zu verabschieden oder den Ministerpräsidenten zu wählen, brauchen sie dann noch Stimmen anderer Parteien.

Illustration zum Wahlergebnis. Eine Wahlhelferin zählt die Stimmen aus.
© Großstadtzoo
Wahlergebnisse im Überblick

Die Sitzverteilung im Landtag, die Wahlbeteiligung in Brandenburg und die Entwicklung der Zweitstimmen seit 1990 im Vergleich.
 

Eine Minderheitsregierung ist ein Sonderfall, bei dem die Regierung nicht über die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament verfügt. Sie muss sich deshalb immer wieder neu um eine Mehrheit bemühen. Die Mehrheitsregierung ist der Normalfall. Je nach Stimmenanteil bei den Wahlen kann die Regierung dabei von einer Partei gebildet werden oder mehrere Partner schließen sich zu einer Koalition zusammen.

In der Landesverfassung Brandenburg ist im 3. Abschnitt (ab Art. 82) die Wahl und Zusammensetzung der Landesregierung geregelt.

Spätestens 30 Tage nach der Wahl tritt der neue Landtag zusammen. In der ersten Sitzung wählen die Abgeordneten aus ihren Reihen die Präsidentin oder den Präsidenten des Landtags. Üblicherweise entscheiden sie sich für eine Person aus der stärksten Fraktion. Die Präsidentin oder der Präsident steht an der Spitze des Parlaments. Sie oder er hat verschiedene parlamentarische Funktionen, rechtliche und protokollarische Aufgaben. Die Präsidentin oder der Präsident vertritt den Landtag nach außen, übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus und verfügt über die Einnahmen und die Ausgaben des Landtags.

Die Landtagsabgeordneten wählen auch den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin, also den Regierungschef oder die Regierungschefin von Brandenburg. Die Abgeordneten wählen in geheimer Abstimmung. Kommt die Wahl innerhalb von drei Monaten nach dem Zusammentreten des neuen Landtags nicht zustande, gilt der Landtag als aufgelöst und es findet eine neue Wahl statt.

Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ernennt die übrigen Mitglieder der Landesregierung. Er oder sie bestimmt auch die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dem Landtag dafür verantwortlich. 

Illustration eines Ministerpäsidenten
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Ministerpräsidenten in Brandenburg

Seit 1990 hat es drei verschiedene Ministerpräsidenten
in Brandenburg gegeben:

– Manfred Stolpe (1990 — 2002)
– Matthias Platzeck (2002 — 2013)
– Dietmar Woidke (seit 2013).

Bei wechselnden Koalitionen stellte stets die SPD den Regierungschef. Im Vergleich mit den übrigen ostdeutschen Bundesländern ist das eine Besonderheit.

Die Landesregierung ist verpflichtet, die Landtagsabgeordneten über die Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen, über Grundsatzfragen der Raumordnung, der Standortplanung und der Durchführung von Großvorhaben zu unterrichten.

Fraktion - Koalition - Opposition

Parteien und politische Vereinigungen spielen eine zentrale Rolle, um den Willen der Bürgerinnen und Bürger in politische Beschlüsse umzusetzen.

Illustration von Landtagsabgeordneten bei der Arbeit
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Parteien und politische Vereinigungen formulieren Programme und unterbreiten Personalvorschläge. Im Parlament schließen sich die Abgeordneten einer Partei oder Vereinigung zu Fraktionen zusammen. Die Fraktionen organisieren ihre Parlamentsarbeit. Zugleich sind sie Empfänger für die Anliegen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger.

Für ihre Arbeit haben die Fraktionen Anspruch auf eine angemessene Ausstattung. Dazu gehören Arbeitsräume, Personal und Geld. Die Fraktionen im Landtag Brandenburg bestehen aus mindestens fünf Abgeordneten. Weniger als fünf, aber mehr als drei Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen.

Eine Gruppe besitzt weniger Rechte und Ansprüche als eine Fraktion. In der Regel bilden mehrere Fraktionen gemeinsam eine Koalition, also die Regierung. Die Landesregierung kann auch von einer einzelnen Fraktion gebildet werden, wenn sie über eine ausreichende Zahl von Abgeordneten verfügt. Die übrigen Fraktionen
und einzelnen Abgeordneten jenseits der Regierung sind die Opposition.

Eine funktionierende Opposition kontrolliert die Arbeit von Regierung und Parlament. Die brandenburgische Landesverfassung bestimmt ausdrücklich, dass die Opposition wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie ist und das Recht auf Chancengleichheit hat.

Koalition
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Koalitionen in Brandenburg

Seit 1990 regierten in Brandenburg verschiedene Koalitionen. Die SPD war an allen Koalitionen als stärkste Fraktion beteiligt. Zwischen 1994 und 1999 konnte die SPD sogar ohne Koalitionspartner regieren. Auch die CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP beteiligten sich in der Vergangenheit an unterschiedlichen Koalitionen im Land Brandenburg. 

Die verschiedenen Koalitionen sind ein Ausdruck demokratischer Kultur, dass Wahlen Mehrheitsverhältnisse ändern und Regierungsbündnisse wechseln können.
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