Wer steht wo zur Wahl? Wofür stehen die Parteien? Bei uns finden Sie überparteilich alle Informationen für Brandenburg.
In Brandenburg finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt, die nächste am 22. September 2024. 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden, höchstens 110 dürfen es am Ende mit Überhang- und Ausgleichsmandaten sein. Die Abgeordneten, die gewählt werden, treffen Entscheidungen, die uns alle angehen.
Fragen und Antworten zur Landtagswahl
Zur Landtagswahl hat jede wählende Person zwei Stimmen. Mit der sogenannten Erststimme (Personenstimme) wird eine Person für den jeweiligen Wahlkreis gewählt. Gewählt ist diejenige Person mit den meisten Stimmen (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme (Parteienstimme oder Listenmandat) wird die Landesliste einer Partei oder Vereinigung gewählt (Verhältniswahl).
Der Anteil gültiger Zweitstimmen entscheidet maßgeblich über die Verteilung der Landtagssitze auf die einzelnen Parteien und Vereinigungen und damit über die politische Zusammensetzung des Landtages. Welche Personen ein Mandat erhalten, bestimmen zunächst die gewonnenen Direktmandate und dann die Reihenfolge der jeweiligen Landeslisten.