Reihenfolge auf dem StimmzettelWie die Reihenfolge der Bewerber/-innen auf dem
Stimmzettel festgelegt wird, bestimmt das Landeswahlgesetz. Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl im Land erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien und politischen Vereinigungen an.
Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge (Erststimme) richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge an.