Reihenfolge auf dem Stimmzettel
Erststimme: Die Reihenfolge der Personen, die in einem Wahlkreis direkt gewählt werden können (Kreiswahlvorschläge) richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten der Parteien. Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder der Kennwörter an. § 30 Bundeswahlgesetz
Zweitstimme: Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.