Leichte Sprache: Landtag Brandenburg
Die Landtage sind die Parlamente der deutschen Bundesländer (In Bremen und Hamburg heißen sie "Bürgerschaft", in Berlin "Abgeordnetenhaus"). Die wichtigste Aufgabe des Landtags ist die Gesetzgebung.
Allerdings behält das Grundgesetz bestimmte Sachgebiete dem Bund vor, zum Beispiel die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigung, das Währungswesen oder der Luft- und Eisenbahnverkehr. In Bereichen der so genannten konkurrierenden Gesetzgebung – etwa im Recht der Wirtschaft, dem Flüchtlingswesen oder der öffentlichen Fürsorge - steht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu. Wenn er davon aber nicht Gebrauch macht, können Gesetze auf Landesebene erlassen werden.
Zu den weiteren Aufgaben des Landtags zählen die Wahl des Ministerpräsidenten und die Kontrolle der Regierung.
Zum Weiterlesen
Landtag Brandenburg
Schlossherrin
Der Landtag und seine Präsidentin
Die Abgeordneten haben das Recht, Fragen an die Landesregierung zu stellen. Diese ist verpflichtet, den Abgeordneten unverzüglich nach bestem Wissen und vollständig zu antworten. Der Landtag kann Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen zur Kontrolle der Regierung einsetzen.
Beschließung des Haushaltsplans
Der Landtag beschließt per Gesetz den Haushaltsplan des Landes. Der Landtag wählt die Mitglieder des Landesrechnungshofs, der die Haushaltsrechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes prüft.
Wahl der Richter
Aus dem Landtag kommen zwei Drittel der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Dieser wählt die Präsidenten der oberen Landesgerichte und entscheidet über die weiteren Berufungen in ein Richteramt. Die Richter des Landesverfassungsgerichts werden vom Landtag direkt gewählt.
88 Sitze hat der achte Brandenburger Landtag. Der Sitz des Landtags ist Potsdam.
>> Mehr unter Parteien im Landtag.
Teilen auf
Neuen Kommentar hinzufügen