Opposition

Kontrolle der Mächtigen

Die Abgeordneten in einem Parlament, die nicht zur regierenden Koalition oder Fraktion gehören, nennt man Opposition. Sie können bei Debatten im Parlament ihre Meinung sagen und dadurch Entscheidungen beeinflussen oder selbst Gesetzesentwürfe einbringen.

Die Opposition hat die Aufgabe, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Dafür kann sie zum Beispiel einen Untersuchungsausschuss beantragen, Anfragen stellen, die die Regierung beantworten muss, oder Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

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© Großstadtzoo
Abgeordnete in einem Parlament, die nicht zur regierenden Koalition oder Fraktion gehören, nennt man Opposition.

Lesetipp

BLPB, Oktober 2021

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