Hier werden Sie vertreten
Das Parlament ist die Vertretung des Volkes. Es besteht aus Abgeordneten, die von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Seine Aufgaben sind:
- Gesetze beschließen,
- die Regierung kontrollieren,
- Personen in bestimmte Ämter wählen,
- den Haushalt festlegen.
In Deutschland gibt es verschiedene Parlamente, wie den Bundestag oder die Landtage in den einzelnen Bundesländern. In den Stadtstaaten heißen die Landesparlamente nicht Landtag, sondern in Hamburg und Bremen Hamburgische Bürgerschaft bzw. Bremische Bürgerschaft. In Berlin ist es das Abgeordnetenhaus.
Gut zu wissen: Auf kommunaler Ebene werden auch der Kreistag, die Gemeindevertretung oder die Stadtverordnetenversammlung häufig als Parlament bezeichnet. Das sind sie aber nicht, weil sie keine Gesetze erlassen können.
- Sehhilfe
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BLPB, Oktober 2021
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