Landtagswahlen in Brandenburg

Die Landtagswahl in Brandenburg fand am 22. September 2024 statt. 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden. Die Abgeordneten, die gewählt werden, treffen Entscheidungen, die uns alle angehen. Die Stimmabgabe zur Wahl hat daher direkte Auswirkungen auf die konkrete Landespolitik.

Landtagswahl Brandenburg. Viele Menschen stehen um den Brandenburg-Adler
© Großstadtzoo

In Brandenburg finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden, höchstens 110 dürfen es am Ende mit Überhang- und Ausgleichsmandaten sein.

Leichte Sprache: Wie wähle ich?

Am Wahltag können die Wahlberechtigten entscheiden, wer von denen, die sich zur Wahl gestellt haben, in den Landtag einziehen soll. Tritt der neue Landtag zusammen, wählt er die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Dafür ist die Mehrheit der Abgeordneten nötig. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident beruft die Ministerinnen und Minister. Zusammen sind sie die Regierung.

Illustration zum Wahlergebnis. Eine Wahlhelferin zählt die Stimmen aus.
© Großstadtzoo

Landtagswahl 2024 

Die Wahlergebnisse im Überblick

 

 

Die Abgeordneten des Landtages treten in der Regel zweimal im Monat zu einer Plenarsitzung zusammen. Daneben arbeiten sie zum Beispiel in Fachausschüssen und diskutieren mit der Regierung über aktuelle Probleme und zum Beispiel Gesetzesvorhaben.

Die Abgeordneten im  Landtag treffen Entscheidungen, die uns alle angehen. Die Stimmabgabe am Wahltag hat daher direkte Auswirkungen auf die konkrete Landespolitik. Landtagsabgeordnete entscheiden zum Beispiel mit darüber, wie lange die Schulzeit dauert, welche Lehrpläne es gibt, ob das Studium etwas kostet und wieviel Geld die Universitäten und Fachhochschulen erhalten.

Fragen und Antworten zur Landtagswahl

Was macht der Landtag? Kann mich jemand zur Wahl zwingen? Woher kommt das Geld für den Wahlkampf und wer darf eigentlich wählen? Wir beantworten hier wichtige Fragen - zu allgemeinen Wahlgrundsätzen, zum Wahlablauf, zur passenden Kleidung und auch dazu, ob man seine Stimme verkaufen darf. Wahlen gelten als ein Höhepunkt demokratischer Beteiligung. Im Mittelpunkt stehen mündige, informierte und kritische Menschen, die sich einmischen, weil sie sich verantwortlich fühlen.

Ein Teil der Fragen steht auf dieser Seite, die weiteren finden Sie in unserer Broschüre zur Landtagswahl. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und vielleicht sehen wir uns ja am Wahltag im Wahllokal. Es gibt viel zu entscheiden.

Lesetipp

Was ist der Landtag und was sind seine Aufgaben?
Brandenburgs Parlament

Der Landtag ist das Parlament des Landes Brandenburg. Er ist ein wichtiger Ort der öffentlichen Debatte, der politischen Meinungsbildung und der demokratischen Entscheidungsfindung. Als einziges unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan repräsentiert der Landtag das Staatsvolk des Landes Brandenburg. Sitz des Landtags ist das wiederaufgebaute frühere Stadtschloss in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Abgeordneten kommen hier in der Regel zweimal im Monat zu einer Sitzung zusammen. Daneben arbeiten sie in parlamentarischen Ausschüssen und in den Facharbeitskreisen der Fraktionen und diskutieren mit der Regierung beispielsweise über aktuelle und anstehende Aufgaben sowie über Gesetzesvorhaben.

Im Landtag Brandenburg gibt es einen Sitzungssaal mit Gästetribüne, Arbeitsräume für Abgeordnete, Fraktionen und Ausschüsse, eine eigene Verwaltung, eine Kantine, eine Bibliothek und die Landespressekonferenz. Im Landtag untergebracht ist auch das Büro der Landtagspräsidentin. Sie steht an der Spitze des Parlaments. Die Abgeordneten wählen die Präsidentin oder den Präsidenten aus ihren Reihen, üblicherweise eine Person aus der stärksten Fraktion. Die Präsidentin oder der Präsident hat verschiedene parlamentarische Funktionen sowie rechtliche und protokollarische Aufgaben.

Welche Rolle spielen die Parteien?
Umsetzung des Wählerwillens

Parteien spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Willens der Bürgerinnen und Bürger in politische Beschlüsse. Sie formulieren Programme und unterbreiten Personalvorschläge. Im Parlament schließen sich Abgeordnete einer Partei oder Vereinigung zu Fraktionen zusammen. Die brandenburgische Landesverfassung legt fest, dass Abgeordnete unabhängig sind und keinem rechtlich bindenden Fraktionszwang unterliegen. 

Die Fraktionen im Landtag Brandenburg bestehen aus mindestens fünf Abgeordneten. Weniger als fünf, aber mehr als drei Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Eine Gruppe hat bei ihrer Parlamentsarbeit weniger Rechte und Ansprüche als eine Fraktion. In der Regel bilden mehrere Fraktionen gemeinsam die Regierung. Die Landesregierung kann auch
von einer einzelnen Fraktion gebildet werden, wenn sie über eine ausreichende Zahl von Abgeordneten verfügt. Die übrigen Fraktionen und einzelnen Abgeordneten jenseits der Regierung sind die Opposition. Eine funktionierende Opposition kontrolliert die Arbeit von Regierung und Parlament. Die brandenburgische
Landesverfassung bestimmt ausdrücklich, dass die Opposition wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie ist und das Recht auf Chancengleichheit hat.

Wie werden die Sitze im Landtag verteilt?
Mehrheitswahl und Landeslisten

Die Sitzverteilung im Landtag Brandenburg regelt das Landeswahlgesetz. In den 44 Wahlkreisen des Landes Brandenburg wird jeweils ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete durch Mehrheitswahl gewählt (Erststimme). Bei Stimmengleichheit im Wahlkreis entscheidet das von der Kreiswahlleitung zu ziehende
Los. Für die übrigen Sitze im Landtag sind die abgegebenen gültigen Zweitstimmen maßgebend. 

Jede Partei und Vereinigung stellt vor der Wahl eine Liste mit ihren Kandidierenden zusammen. Über diese sogenannte Landesliste ziehen die Kandidierenden nach dem Anteil der Zweitstimmen ihrer jeweiligen Partei
oder Vereinigung in den Landtag ein.

Wer darf wählen und wer nicht?
Aktives Wahlrecht

Laut Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 22) hat jede Bürgerin und jeder Bürger nach Vollendung des 16. Lebensjahres das Recht, den Landtag zu wählen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens einem Monat ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Um wählen zu dürfen, muss man in einem Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein erhalten haben. 

Ausgeschlossen von der Wahl ist, wer infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Wer am Wahltag verreist ist oder aus anderen Gründen nicht wählen gehen kann, der kann per Briefwahl seine Stimme abgeben. Die Unterlagen dafür sollte man möglichst frühzeitig bei seiner Gemeinde beantragen.

2018 hat der Landtag in Brandenburg die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und das Brandenburgische Wahlrecht geändert. Auch geistig Behinderte in Vollbetreuung dürfen zur Landtagswahl und zu den Kommunalwahlen abstimmen, wenn sie das möchten.

Wer kann gewählt werden?
Passives Wahlrecht

Gewählt werden können laut Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 22) alle Bürgerinnen und Bürger nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens drei Monaten im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich hier
gewöhnlich aufhalten. Nicht wählbar ist, wer infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder die Wählbarkeit nicht besitzt.

Wie viele Stimmen habe ich?
Personenwahl und Verhältniswahl

Zur Landtagswahl hat jede wählende Person zwei Stimmen. Mit der sogenannten Erststimme (Personenstimme) wird eine Person für den jeweiligen Wahlkreis gewählt. Gewählt ist diejenige Person mit den meisten Stimmen (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme (Parteienstimme oder Listenmandat) wird die Landesliste einer Partei oder Vereinigung gewählt (Verhältniswahl).

Der Anteil gültiger Zweitstimmen entscheidet maßgeblich über die Verteilung der Landtagssitze auf die einzelnen Parteien und Vereinigungen und damit über die politische Zusammensetzung des Landtags. Welche Personen ein Mandat erhalten, bestimmen zunächst die gewonnenen Direktmandate und dann die Reihenfolge der jeweiligen Landeslisten.

Woher kommt das Geld für den Wahlkampf?
Unterstützung durch Parteien

Die meisten Bewerberinnen und Bewerber sind in Parteien organisiert, die sie finanziell unterstützen. Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie zusätzlich staatliche Gelder erhalten. 

Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verankerung der Parteien in der Gesellschaft. Als Ausdruck dessen gilt unter anderem, wie viele Wahlstimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl sowie bei der jeweils letzten Landtagswahl erzielt hat. Daneben finanzieren sich Parteien durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer am Wahltag nicht zu Hause ist

Nach Zulassung der Wahlvorschläge kann die Briefwahl beantragt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Spätestens zwei Tage vor der Wahl bis 18 Uhr muss der Antrag bei der zuständigen Wahlbehörde schriftlich oder mündlich gestellt werden. Als Schriftform gelten auch Telegramm, Telefax oder E-Mail. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Behinderte Wahlberechtigte können bei der Antragstellung die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen.

Holen die Wahlberechtigten persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann an Ort und Stelle gewählt werden. Wird der Wahlbrief per Post geschickt, muss dieser spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden, außer er wurde im Ausland aufgegeben.

Nach Ausübung der Briefwahl kann nicht mehr in einem Wahllokal gewählt werden. Auch können die Unterlagen nicht in einem Wahllokal abgegeben werden. Wer seine Unterlagen nicht erhalten hat, muss nachweisen, dass die Unterlagen ohne eigene Schuld nicht zugestellt wurden, um Ersatz zu bekommen.

Was bedeutet Indemnität?
Schadloshaltung

Indemnität (Schadloshaltung) schützt das Recht der Abgeordneten auf freie Rede im Landtag und schützt sie vor dienstlicher und gerichtlicher Verfolgung wegen Äußerungen in Landtagssitzungen, in den Ausschüssen des Landtags oder in einer Fraktion.

Auch dürfen die Abgeordneten nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens verfolgt werden. Laut Landesverfassung (Artikel 57) gilt dies jedoch nicht für verleumderische Beleidigungen. Die Indemnität kann nicht vom Parlament aufgehoben werden.

Was ist Immunität?
Unantastbarkeit

Der Grundsatz der Immunität (Unantastbarkeit) schützt Abgeordnete vor Strafverfolgung. Abgeordnete des Deutschen Bundestags besitzen grundsätzlich Immunität, der Bundestag kann sie jedoch aufheben. Diese Regelung beruht auf Erfahrungen im Nationalsozialismus, als die Nationalsozialisten politische Gegner verhafteten, damit diese nicht mehr am politischen Geschehen teilnehmen konnten. Die Immunität soll die Abgeordneten vor politischer Verfolgung schützen, ihre Arbeit absichern und die Funktionsfähigkeit der Parlamente gewährleisten.

Bei den Abgeordneten des Landtags Brandenburg verhält es sich genau umgekehrt. Die Mütter und Väter der brandenburgischen Landesverfassung erachteten die Immunitätsregelung als überholt. Die Landtagsabgeordneten besitzen grundsätzlich keine Immunität. Laut Landesverfassung (Artikel 58) kann der
Landtag jedoch verlangen, jede Haft und sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit auszusetzen, wenn sie die parlamentarische Arbeit des Landtags beeinträchtigen. Immunität kann also nachträglich hergestellt werden.

 

Faktencheck 

angekreuzt

Wahlberechtigte: ca. 2,1 Millionen Brandenburger 
Wahlalter: ab 16 Jahre 
Sitze im Landtag: mindestens 88, maximal 110 nach Ausgleichs- und Überhangmandaten 
Wahlperiode: 5 Jahre 
Wahlkreise: 44 
Wahltermin: 22. September 2024

Lesetipp

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Quelle: Wissen kompakt: Wahlen, Landtag Brandenburg, Juni 2013 (bearbeitet und aktualisiert durch BLPB, Mai 2023)

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Kommentare

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Lieber Herr Kraus,

alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten finden Sie rechtzeitig vor der Wahl in unserem Wahlportal. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei oder politische Vereinigung, die zur Wahl eine Landesliste aufstellt. Diese finden Sie hier. Die Seiten werden fortlaufend aktualisiert.

 

Viele Grüße aus der Landeszentrale

Erfolgreicher Tag, gerade alle 38 Level beim Wahl-O-mat geschafft!

Macht echt Spaß! Danke Landeszentrale!!

Heute wurde veröffentlicht, dass Brandenburg den ersten Platz bei den Benzinpreisen in Deutschland belegt. Eine ziemlich fragwürdige Ehre. Was wird für den Bürger dagegen unternommen? Bitte keine Antworten wie "wir wollen" oder "es muss", sondern "wir machen"!!!

Lieber Gast, unsere Antwort kann gar nicht lauten "Wir machen", weil die Landeszentrale für politische Bildung weder das Bundeskartellamt, noch eine Partei, politische Vereinigung oder Bürgerinitiative ist, die sich gegen steigende Benzinpreise einsetzen könnte. Sie aber können "machen". Und wir unterstützen Sie gern darin, sich zu informieren, wie und wo Sie dies tun können. Einige Adressaten für Ihr Anliegen haben wir bereits genannt: Fragen Sie bei den Parteien an, um herauszufinden, welche sich zum Beispiel in ihrem Programm zur Landtagswahl am 14. September für sinkende Benzinpreise einsetzt, engagieren Sie sich in einer politischen Vereinigung, in einem Verein oder, wenn Sie dort nicht fündig werden, gründen Sie selbst eine Initiative, finden Gleichgesinnte oder loten Sie die Möglichkeiten aus, die das Internet bietet. Machen Sie, lieber Gast, engagieren Sie sich, wenn Sie etwas wollen. Das ist dann auch gewiss kein Muss. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Landeszentrale

Also ich komme ursprünglich aus NRW... dort verändern sich die Preise mal eben um 10 oder mehr Cent innerhalb von wenigen Stunden!
Hier in Potsdam sind die Preise seit gut einem Jahr stabil!

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