Zusammen ist man stärker
Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten, die gemeinsam ihre politischen Interessen im Parlament durchsetzen möchten. Im Bundestag und Landtag gehören die Abgeordneten innerhalb einer Fraktion meist derselben Partei an. Es können auch zwei Parteien wie CDU und CSU zusammen eine Fraktion bilden.
Im Europaparlament schließen sich die Abgeordneten der Parteien aus den verschiedenen europäischen Staaten, die ähnliche Ziele haben, in Fraktionen zusammen. Fraktionen können auch parteilose Abgeordnete aufnehmen. Je nach Parlament muss eine Mindestanzahl an Abgeordneten zusammenkommen, damit sie eine Fraktion bilden können.
Eine Fraktion erhält zusätzliche Rechte im Parlament und Geld, zum Beispiel für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch wenn Abgeordnete bei der Abstimmung von Gesetzen nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, stimmen sie innerhalb der Fraktion meist gleich ab. Das nennt man Fraktionsdisziplin.
Fraktion in Brandenburg
Wenn sich die Parteienlandschaft verändert oder sich Mehrheitsverhältnisse verschieben, werden auch die Rechte der Opposition diskutiert. Als 2015 erstmals die Vereinigung BVB/Freie Wähler in den Landtag einzog, konnten deren drei Abgeordnete keine Fraktion bilden, weil sie die nötige Anzahl an Abgeordneten nicht erreichten.
Der Landtag führte daraufhin die „parlamentarische Gruppe“ ein. Weil eine Gruppe deutlich weniger Rechte und Geld erhielt als eine Fraktion, klagten die Freien Wähler erfolgreich beim Verfassungsgericht. Sie bekamen mehr Geld zugesprochen sowie das Recht, Aktuelle Stunden einzuberufen und ihre Redezeit wurde neu berechnet. Seit der Landtagswahl 2019 sind alle Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten und konnten Fraktionen bilden.
- Sehhilfe
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BLPB, Oktober 2021
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