Aktives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht meint das Recht, bei einer Wahl seine Stimme abzugeben – im Gegensatz zum passiven Wahlrecht, dem Recht, sich um ein Mandat zu bewerben. Alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen dieses Recht, sofern sie im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer auf richterlichen Beschluss seine bürgerlichen Rechte verlor oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.