Briefwahl

Jeder wahlberechtigte Bürger hat das Recht, auf Antrag an der Briefwahl teilzunehmen bzw. mittels eines beantragten Wahlscheins in einem anderen Wahllokal seines Wahlkreises zu wählen.

Einen Wahlschein erhält man auf Antrag bei der zuständigen Wahlbehörde. Ihre Anschrift befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Ein Wahlschein enthält neben dem Namen, dem Geburtsdatum, dem Wohnort auch die Wahlscheinnummer und Wählerverzeichnisnummer. Letztere werden nach Prüfung der Wahlberechtigung vergeben.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum zweiten Tage vor der Wahl, 18 Uhr bei der für den Wahlberechtigten zuständigen Wahlbehörde schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann bei der Antragstellung die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen.

Third-party content

An dieser Stelle befindet sich ein von unserer Redaktion empfohlener externer Inhalt. Beim Laden werden Daten an externe Dienstleister hergestellt. „Inhalt laden“ lädt den Inhalt einmalig. Weiteres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Anteil der Briefwähler bei Bundestagswahlen in Brandenburg

Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

  • einen Wahlschein,
  • einen amtlichen Stimmzettel seines Wahlkreises,
  • einen amtlichen Wahlumschlag (um die Geheimhaltung der Wahl zu garantieren),
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (um den Brief abzuschicken) und
  • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl. Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass kein Zurückweisungsgrund für den Wahlbrief entsteht.

Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde brieflich wählen. Sendet der Briefwähler den Wahlbrief per Post, so muss dieser spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da um 18.00 Uhr der Wahlakt abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag zur Post gegeben werden. Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden, anders ist es natürlich, wenn er im Ausland zur Post gegeben wird.

Bei der Briefwahl sind Wahlbriefe u.a. dann zurückzuweisen, wenn

  • der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist,
  • die Wahlunterlagen nicht vollständig oder nicht unterschrieben sind,
  • die Umschläge nicht verschlossen sind,
  • keine amtlichen Umschläge verwendet wurden.
     

Briefwahl - Gefahr für die Demokratie?

Ein Hund mit einem Briefwahlumschlag im Maul
© Großstadtzoo

Die Wahl per Brief wird immer beliebter. Zur Bundestagswahl 1990 stimmten bundesweit nur 9,8 Prozent der Wahlberechtigten per Briefwahl ab. 2005 waren es 18,7 Prozent, 2009 bereits 21,4 Prozent und 2013 24,3 Prozent.

Die Briefwahl ist umstritten, denn wie soll sichergestellt werden, dass der Wahlberechtigte wirklich allein seine Stimme abgegeben hat?

Das Bundesverfassungsgericht beurteilte das Briefwahl-Verfahren 1967 und 1981 als verfassungsgemäß. Experten sehen in der Briefwahl dennoch eine mögliche Gefahr für die Demokratie. Briefwahl müsse die Ausnahme bleiben, kritisierte etwa Ulrich Battis, emeritierter Staatsrechtler der Humboldt-Universität Berlin. Er ist der Meinung, dass sich das Verfassungsgericht erneut mit der Briefwahl befassen sollte, wenn der Anteil auf 30 oder gar 40 Prozent steigt.
 

Lesetipp

 

Linktipps

  • Was kann schon schiefgehen? Briefwahl 2021

    Per Brief zu wählen ist einfach und unkompliziert. Aber ist es auch vor sicher vor Betrug? Kann man damit nicht doppelt abstimmen? Und wird es in der Zukunft eine Online-Wahl am PC geben? Daniel Hellmann vom Institut für Parlamentarismusforschung gibt Antworten.

  • Wird die Briefwahl zum Problem?

    Die Briefwahl verleiht Menschen eine Stimme, die nicht ins Wahllokal können. Was als Ausnahme gedacht war, nutzen mittlerweile große Teile der Bevölkerung. Diese Entwicklung strapaziert Grundsätze für faire Wahlen. (rbb24, 11.08.24)

Schlagworte

Kommentare

Kommentieren

Bin am Wahltag in Urlaub.

Vielen Dank Liane Biewald, wenn Sie dennoch wählen gehen möchten, dann ist die Briefwahl vielleicht eine Möglichkeit. Mit den besten Grüßen Ihre Landeszentrale

Neuen Kommentar hinzufügen

Eingeschränktes HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.
CAPTCHA
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.