Erlaubt dem Einzelnen Widerstand gegen unrechtmäßige Staatsgewalt auszuüben, um die bestehende Ordnung zu schützen. Damit soll ein Schutz vor staatsfeindlichen Gruppierungen und gewalttätigen Umsturzversuchen gewährleistet werden. In der Bundesrepublik ist das Widerstandsrecht seit 1968 Teil des Grundgesetzes.