Fragen und Antworten zur Förderung von Projekten

Wer kann eine Förderung erhalten?
Was wird gefördert?
Welche Projekte werden nicht gefördert?
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Wann ist der Antrag zu stellen?
Wie wird über die Förderfähigkeit eines Antrages entschieden?
Wie erfolgt die Bewilligung einer Zuwendung?
Wie wird die Zuwendung abgerechnet?
Wie ist mit nicht verbrauchten Mitteln zu verfahren?
Was ist, wenn sich Veränderungen ergeben?
Wo findet man die Angebote der freien Träger für politische Bildung?
Warum soll im Antragsformular ein Werbetext formuliert werden?
 

Janin Hinze
© fbn
Ansprechpartnerin in Förderangelegenheiten

Janin Hinze

Tel.: 0331/ 866-3549
E-Mail: janin.hinze@blzpb.brandenburg.de
 

Wer kann eine Förderung erhalten?

Eine Förderung (Zuwendung) können Vereine aller Art, nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen erhalten. Die durch eine Förderung finanzierten Veranstaltungen sollen der politischen Erwachsenenbildung dienen und den Menschen zugute kommen, die im Land Brandenburg leben, studieren oder arbeiten.
Einzelpersonen können keine Förderung erhalten.

Was wird gefördert?

Es werden Einzelprojekte und Maßnahmen der politischen Bildung gefördert, die den Bürgerinnen und Bürgern authentische Informationen vermitteln und zu politisch verantwortlichem Handeln sowie zu zivilgesellschaftlichem Engagement anregen. Maßgeblich sind hierbei die Vermittlung von Kenntnissen zu politischen Fragen der Gegenwart und landesspezifischen Themen, die Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte, die Aufklärung über Ursachen und Möglichkeiten der Bekämpfung von politischem Extremismus sowie die Förderung des Verständnisses der verfassungsmäßigen Ordnung.

So fördert die Landeszentrale neben dem klassischen Seminar auch Ausstellungen, Zeitzeugenveranstaltungen, Workshops, Tagungen und künstlerische Projekte

Wichtig ist: Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben.

Welche Projekte werden nicht gefördert?

Für Veranstaltungen, die überwiegend der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe oder der Forschung und Lehre dienen sowie für Projekte touristischer Art und interne Tagungen von Vereinen und Organisationen werden keine Fördermittel ausgereicht. Auch Klassen-, Studien- oder Bildungsfahrten werden grundsätzlich nicht gefördert.

Bitte beachten: Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Der Antrag muss eine detaillierte Projektbeschreibung enthalten. Insbesondere sind Angaben zu Themen und Zielstellung des geplanten Projektes, zu Zielgruppen, Methoden und Programmablauf erforderlich. Der Antrag soll eine Aufgabenbeschreibung, eine Darstellung der Qualifikation der Referenten und Angaben zu erwarteten Teilnehmerzahlen beinhalten. Daneben ist ein Finanzierungsplan vorzulegen, der eine Aufstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen enthält.

Des Weiteren sind bei der ersten Antragstellung innerhalb eines jeden Jahres die Vereinssatzung, ein Auszug über die Eintragung im Vereinsregister und bei gemeinnützigen Organisationen die Gemeinnützigkeitsbescheinigung in Kopie mit dem Antrag einzureichen.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsfrist beträgt mindestens 8 Wochen vor Beginn des Projektes. Der Beginn des Projekts wird als Maßnahmebeginn bezeichnet. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Das heißt, wird eine Förderung beantragt, dürfen noch keine rechtsverbindlichen Verträge (zum Beispiel für den Druck von Flyern, die Gestaltung einer Webseite, Honorarvereinbarungen u.ä.) abgeschlossen sein. Bereits begonnene Projekte können nicht mehr gefördert werden.

Wie wird über die Förderfähigkeit eines Antrages entschieden?

Es ist Ziel der Landeszentrale, zügig und in angemessener Frist über den Antrag zu entscheiden und einen Bescheid zu erteilen. Die Entscheidung darüber, ob ein Projekt gefördert werden soll, treffen nicht einzelne Mitarbeiter. Hierüber wird in einer regelmäßig stattfindenden "Qualitätskonferenz" beraten. Daran sind die Leiterin der Landeszentrale, die Fachreferenten, sowie die mit zuwendungs- und haushaltsrechtlichen Fragen befassten Mitarbeiter beteiligt. Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Antrages ist zunächst, dass das geplante Projekt die in der Richtlinie genannten inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt.

Da nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird unter den Anträgen eine Auswahl getroffen. Die Kriterien dafür sind die zu behandelnden Themen, eine regional ausgewogene Verteilung der Veranstaltungsorte, die anzusprechenden Zielgruppen und die Übereinstimmung von Inhalt und Methoden.

Wie erfolgt die Bewilligung einer Zuwendung?

Nach Prüfung des Antrages durch die Qualitätskonferenz erhält der Antragsteller einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. In diesem Bescheid ist das verwaltungsmäßige Verfahren zur Durchführung der Maßnahme geregelt. Außerdem sind die Vordrucke zur Anforderung der Mittel, für die Teilnehmerlisten sowie für den Verwendungsnachweis beigefügt.

Wie wird die Zuwendung abgerechnet?

Der Zeitpunkt zur Vorlage des Verwendungsnachweises wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Als Nachweis ist eine Aufstellung der verbrauchten Mittel (Einnahmen und Ausgaben), die ausgefüllte Teilnehmerliste, ein detaillierter Sachbericht einschließlich der Einschätzung der Teilnehmer über das durchgeführte Projekt vorzulegen.

Wie ist mit nicht verbrauchten Mitteln zu verfahren?

Nicht verbrauchte Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen, damit keine Zinsen erhoben werden müssen.

Was ist, wenn vor der Veranstaltung Probleme auftreten, Fragen entstehen oder in der Praxis sich manches anders entwickelt als geplant?

Wenn sich Terminänderungen, ein Referentenwechsel oder eine Umfinanzierung (evtl. durch zusätzliche Fördermittel) ergeben, so ist dies der Landeszentrale mitzuteilen. Die Erfahrungen vergangener Jahre haben gezeigt, dass sich durch eine gute Kommunikation die meisten Probleme kurzfristig ausräumen lassen. Die Realität ist oft anders als die "Aktenlage" zeigt, deshalb wird jeder ermutigt, sich vertrauensvoll an die Landeszentrale zu wenden.

Wo findet man die Angebote der freien Träger für politische Bildung?

Als besonderen Service bietet die Landeszentrale einen Veranstaltungskalender für Träger der politischen Bildung an. Nach verschiedenen Suchkriterien gegliedert, informieren Vereine, Stiftungen und Träger über ihre Angebote. Bei Interesse kann sofort online gebucht werden. Neue Träger politischer Bildung können jederzeit in die Plattform aufgenommen werden und ihr Angebot präsentieren.

Im Antragsformular soll ein Werbetext formuliert werden. Warum?

Der Werbetext – siehe letzte Seite des Antragsformulars – dient der Ankündigung Ihrer Veranstaltung im Veranstaltungskalender auf der Webseite der Landeszentrale. Er sollte deshalb kurz und prägnant über das Projekt informieren und möglichst alle Fakten enthalten, die potenzielle Teilnehmer interessieren könnten.

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