Finanzierung

Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Damit eine Partei funktionieren kann, braucht sie Geld. So auch die NPD. Wie alle Parteien in Deutschland hatte sie bis Juni 2017 grundsätzlich Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung. In den letzten Jahren lag diese bei rund 1,2 Millionen Euro.

Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten. Der Präsident des Deutschen Bundestages legt jährlich zum 15. Februar die Höhe der staatlichen Mittel fest.

Im Vergleich zu den großen Volksparteien CDU und SPD, die jeweils mehr als 40 Millionen Euro erhielten, scheint das zunächst wenig. Doch wenn man bedenkt, dass die staatliche Unterstützung bei der NPD fast 40 Prozent (CDU: 25 Prozent, SPD: 23 Prozent) ausmachte, wird die Abhängigkeit deutlicher – umso mehr, wenn man sich andere Einnahmequellen der rechtsextremen Partei anschaut. Zum Beispiel die Mitgliedsbeiträge der NPD: Da war die Partei mit ihren nur 6.700 Mitgliedern und einem Aufkommen von rund 500.000 Euro (rund 16 Prozent Anteil) viel schwächer als alle Bundestagsparteien aufgestellt.

Vor diesem Hintergrund gab es seit langem Überlegungen, wie man die staatliche Finanzierung der NPD verhindern kann. Nachdem auch der zweite Antrag auf ein Verbot der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 gescheitert war, gingen  CDU/CSU und SPD den Weg über das Parlament.

Am 22. Jui 2017 beschloss eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung und steuerlichen Begünstigung auszuschließen. Dafür wurde das Grundgesetz (GG) Art. 21 geändert. Nach dem neu eingefügten Artikel 21 Abs. 4 GG entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Ausschluss.

Neben dem Grundgesetz beschloss der Bundestag auch die Änderung des Parteiengesetzes, des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Einkommenssteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes. Mit diesen Änderungen erhalten verfassungsfeindliche Parteien keine staatlichen Gelder oder steuerlichen Vergünstigungen mehr. Der Ausschluss einer verfassungsfeindlichen Partei von der Finanzierung gilt zunächst für sechs Jahre und kann danach verlängert werden.
 

Warum erhält die NPD keine staatlichen Gelder mehr?

Warum wurde die NPD, die vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten worden war, von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen? Dazu heißt es in der Begründung des Bundesrates:

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil
nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Das kann wirkungsvoll mithilfe eines Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung  erreicht  werden.  Eine  wehrhafte  Demokratie  muss  es nämlich nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden. Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele endet dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen  zum  Kampf  gegen  die  freiheitliche  demokratische  Grundordnung  genutzt werden."

Manchmal wird das Gesetz auch als "Lex NPD" bezeichnet, also als "NPD-Gesetz". Aber auch wenn die NPD der konkrete Anlass für die Gesetzesinitiative war, so ist eine solche Bezeichnung falsch. Denn das Gesetz gilt für alle verfassungsfeindlichen Parteien. Es ist somit Teil der wehrhaften Demokratie.
 

Die NPD in Brandenburg - Kritik aus den Kommunen

Die Rechten in Brandenburg sind „arme Schlucker“, schätzte der langjährige brandenburgische Verfassungsschützer und jetzige Chef des sächsischen Verfassungsschutzes Gordian Meyer-Plath auf einer Fachtagung 2012 ein. Demzufolge verdienten die brandenburgischen Nazis ihren Lebensunterhalt als Tätowierer, Türsteher oder Wachmann, andere als Handwerker. Mit ihrem Lohn werden unter anderem Propaganda-Aktionen finanziert. Anders als zum Beispiel in Sachsen gibt es Brandenburg kaum Unternehmen, die die Szene wirtschaftlich tragen könnten. Außerhalb von Wahlkampfzeiten nahm die brandenburgische NPD nur rund 600 Euro im Monat von ihren Mitgliedern ein. Umso wichtiger waren die staatlichen Finanzspritzen.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke war schon lange dafür eingetreten, dass staatliche Hilfen für verfassungsfeindliche Parteien gestrichen werden: "Auch die breite Öffentlichkeit hat kein Verständnis dafür, dass dafür Steuergelder ausgegeben werden. Damit muss Schluss sein!" In den brandenburgischen Kommunen, wo die NPD zu den letzten Kommunalwahlen 2014 die Zahl ihrer Mandate auf fast 50 verdoppeln konnte, sieht man indessen Nachbesserungsbedarf an den bisherigen gesetzlichen Regelungen.

Kernpunkt der Kritik ist die Tatsache, dass es keine speziellen Regelungen für den Ausschluss von Zuwendungen an Mandatsträger und Fraktionen auf kommunaler Ebene gibt.

Der Ausschluss staatlicher Leistungen muss auch dort wirken, wo verfassungsfeindliche Parteien oder Gruppierungen am stärksten sind. Allein die NPD hat bundesweit 338 Sitze in kommunalen Parlamenten", schreibt etwa der Deutsche Städte- und Gemeindebund im August 2017.*

Er fordert deshalb eine zusätzliche kommunalrechtliche Regelung. Damit könnte der Landesgesetzgeber berechtigt oder sogar verpflichtet werden, kommunale Mandatsträger, Gruppen oder Fraktionen, die sich aus Mitgliedern verfassungsfeindlicher Parteien zusammensetzen, von Geld und Sachleistungen auszuschliessen. Die Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen, denn das Hessiche Verwaltungsgericht hatte im Fall der Stadt Bündingen entschieden, dass eine Kürzung von Zuwendungen an die NPD-Fraktion im Stadtrat nicht zulässig sei, weil sie einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot bedeute.*
 

Die Höhe der staatlichen Finanzierung errechnet sich nach dem Erfolg, den eine Partei beim Wähler erzielt:
Je mehr Stimmen eine Partei bei Bundestags-, Europa- oder Landtagswahlen bekommt, desto mehr finanzielle Unterstützung bekommt sie vom Staat. Für den Zuschuss gelten jedoch Obergrenzen, so dass eine Endlosfinanzierung nicht möglich ist. Im Parteiengesetz steht die Höhe der jeweiligen Finanzierung für die einzelnen Jahre.

Landeszentrale, September 2012 (zuletzt bearbeitet September 2017)

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