Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik. Sie kommt in der Regel alle fünf Jahre zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen. Die Bundesversammlung besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und der gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Die Zahl der von den einzelnen Landesparlamenten zu wählenden Mitglieder hängt von den Bevölkerungszahlen der Länder ab. Die 15. Bundesversammlung 2012 hatte 1.240 Mitglieder.
Quelle: Parlamentsdeutsch. Lexikon der parlamentarischen Begriffe Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Juli 2012 (Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Referats Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages)
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