Der Begriff Stasi ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), den geheimen Nachrichtendienst der DDR. Mit seiner Gründung am 8. Februar 1950 begann der systematische Ausbau eines flächendeckenden Überwachungsnetzes in der DDR. Zuletzt arbeiteten DDR-weit etwa 91.000 hauptamtliche und rund 180.000 inoffizielle Mitarbeiter für das MfS. Die Stasi war zugleich politische Geheimpolizei und Organ für strafrechtliche Untersuchungen und ging auch gezielt gegen Oppositionelle und Andersdenkende in der DDR-Bevölkerung vor.
Nicht zuletzt deshalb richtete sich die Wut der Bürgerinnen und Bürger insbesondere gegen die Einrichtungen der Staatssicherheit. Am 15. Januar 1990 stürmten Tausende DDR-Bürger die Zentrale des MfS im Berliner Stadtteil Lichtenberg. Roland Jahn, Bundesbeauftragter für die Unterlagen der Staatssicherheit, hat dies 25 Jahre später als ein "historisches Ereignis von Weltbedeutung" bezeichnet. Denn zum ersten Mal in der Geschichte sei eine Geheimpolizei besetzt und die Akten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.
Die Auflösung des MfS erfolgte im Verlauf der Friedlichen Revolution von 1989/90 schrittweise. Im November 1989 wurde es zunächst durch ein "Amt für Nationale Sicherheit" ersetzt, das aber schon im Dezember auf Druck des "Runden Tisches" wieder abgeschafft wurde. Als die DDR am 3. Oktober 1990 der BRD beitrat, war das MfS aufgelöst.
Die sichergestellten Akten des MfS werden seit der Wiedervereinigung von der Behörde des/der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR (BStU) aufbewahrt. Dabei handelt es sich um mehr als 111 Kilometer Aktenmaterial und mehr als 1,4 Millionen Fotos.
Privatpersonen, Institutionen und die Öffentlichkeit können die Unterlagen nach den gesetzlichen Vorschriften des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) nutzen.
Das Interesse ist nach wie vor hoch: 2019 beantragten 56.526 Bürgerinnen und Bürger Akteneinsicht, davon 35.554 zum ersten Mal.
BLPB, Oktober 2013 (zuletzt bearbeitet im Januar 2020)
Quelle: www.bstu.bund.de
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