Als „Sinti und Roma“ werden in Deutschland Angehörige verschiedener ethnischer Gruppen (Volksgruppen) bezeichnet, deren Vorfahren vor rund 1000 Jahren aus dem Norden Indiens nach Westen wanderten. Während ein kleiner Teil, die Sinti, bereits seit dem 14./15. Jahrhundert in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern lebt, verblieb ein Großteil, die Roma, im östlichen und südöstlichen Europa. Die Vorfahren der deutschen Roma kamen im 19. Jahrhundert nach Westeuropa.
In Deutschland leben heute schätzungsweise 60.000 Sinti und 10.000 Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit. Genaue Zahlen sind nicht bekannt, da in Deutschland keine Bevölkerungsdaten auf ethnischer Basis erhoben werden. Das heißt, es wird nicht danach gefragt, welcher Volksgruppe jemand angehört. Hinzu kommt eine nicht bezifferbare Anzahl von Roma, die seit den 1990iger Jahren als Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und dem Kosovo oder als Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland kamen. Die Sinti und Roma in Deutschland und Europa bilden keine geschlossene Einheit. Die als Roma* bezeichneten Gruppen unterscheiden sich in ihrer Sprache, Religion und dem Grad der Integration in die Mehrheitsgesellschaft.
Die Sinti und Roma waren und sind noch heute in Europa oft das Ziel von Anfeindungen und Diskriminierung. Unter dem NS-Regime wurden in Europa 500.000 Sinti und Roma ermordet. Auch heute gilt in Deutschland, wo sie offiziell als nationale Minderheit anerkannt sind und nicht diskriminiert werden dürfen, bei vielen noch das realitätsferne Klischee des herumziehenden und diebischen „Zigeuners“. Damit verbunden sind häufig weitere abwertende Charakter- und Verhaltenszuschreibungen, die sich zu umfassenden Einstellungen gegen Angehörige dieser Volksgruppen verfestigen können. Man spricht dann von Antiziganismus ("Zigeunerfeindlichkeit").
Die weit in der Gesellschaft verbreiteten Vorurteile, führen in Deutschland gegenwärtig vor allem im Zusammenhang mit der so genannten Armutszuwanderung zu einer weiteren Ausgrenzung von Roma und Sinti.
Eine EU-Initiative hat sich seit dem Jahr 2011 das Ziel gesetzt, die besonders in Ost- und Südosteuropa schwere wirtschaftliche und soziale Lage der Sinti und Roma zu verbessern.
Kampf gegen Antiziganismus - Staatsziel in Brandenburg
In Brandenburg beschloss der Landtag am 23. Juni 2022, Sinti und Roma in der Verfassung besonders zu schützen. Der Kampf gegen Antiziganismus wird in Artikel 7a der Landesverfassung (neben dem Kampf gegen Antisemitismus) festgeschrieben.
Antiziganismus ist eine Form des Rassismus und der Diskriminierung, die sich gegen Angehörige der Sinti und Roma richtet. Durch die Aufnahme in die Landesverfassung erhält der Kampf gegen die Diskriminierung dieser Minderheit höchsten Stellenwert als Staatsziel.
Brandenburg ist nach Schleswig-Holstein erst das zweite Bundesland in Deutschland, in dem der Kampf gegen Antiziganismus in der Verfassung steht.
In Deutschland gibt es vier anerkannte nationale Minderheiten: die dänische und die friesische Minderheit, das sorbische Volk sowie die deutschen Sinti und Roma. Im Land Brandenburg leben Angehörige von Sinti und Roma sowie der Sorben/Wenden. Beide Minderheiten werden in der Landesverfassung besonders geschützt.
BLPB, November 2013 (zuletzt aktualisiert: Juni 2022)
Unter Verwendung von: Matter, Max (2013): Sinti und Roma. In: Meier-Braun, Karl-Heinz/ Weber, Reinhold (Hrsg.): Deutschland Einwanderungsland. Begriffe-Fakten-Kontroversen. Stuttgart.
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