
Täter: Reinhold, 23
Tat: Zweifacher Totschlag und schwere Brandstiftung
Alter zur Tatzeit: 19 Jahre
Urteil: Acht Jahre Jugendhaft
Haftanstalt: Justizvollzugsanstalt Wriezen
Als Neunzehnjähriger hat er innerhalb von vier Tagen zwei Menschen erstochen. Das liegt fünf Jahre zurück. Seither sitzt Reinhold in der Justizvollzugsanstalt Wriezen ein. Für seine Taten wurde er zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt.
Der Gefangene ist ein großer, sehniger, sehr gepflegter junger Mann. Auf den ersten Blick könnte man ihn eher für einen Verkäufer oder Bankangestellten halten als für einen Langsträfler.
Zu Beginn seiner Haftzeit war es sehr schwer, mit ihm umzugehen. Er ließ niemanden an sich heran, war verstockt und aufsässig. Andere Strafgefangene hetzte er auf und hielt sie davon ab, in den Therapien mitzuarbeiten. Er hat so gestört, dass ein Sozialarbeiter die Zusammenarbeit mit ihm abgelehnt hat.
Eine intensive psychologische Gesprächstherapie, die noch immer anhält, hat viel dazu beigetragen, Reinholds Verhalten zu verändern. Im Laufe der Zeit wurde er zu einem umgänglichen, friedfertigen Mann. Ihm liegt viel daran, seine Haftzeit zu nutzen, um nach seiner Entlassung den Einstieg in ein normales, gewaltfreies Leben zu finden.
Für die Bediensteten der Anstalt, die ihn von Anfang an begleitet haben, gehört Reinhold zu den Gefangenen, die dieses Ziel erreichen können. Von ihnen erhält er große Unterstützung auf diesem Weg. So bekommt er die Chance, bis zur Vollendung seiner Haftzeit im März 2005, eine Lehre als Koch abzuschließen.
Für Reinhold selbst ist der im Knast wiedergewonnene Kontakt zu seinem Vater das wichtigste Motiv, sein Leben zu ändern. Mehr als alles andere will er ihm beweisen, dass er etwas taugt. Familiäre Geborgenheit hat er als Kind nicht erlebt. Die Eltern ließen sich gleich nach der Geburt des Sohnes scheiden. Reinhold und eine der Schwestern blieben beim Vater, das älteste Mädchen behielt die Mutter.
Der Mann wurde des sexuellen Missbrauchs an seiner kleinen Tochter angeklagt und kam ins Gefängnis. Die beiden Kinder wurden ins Heim eingewiesen. Da war Reinhold gerade fünf. Die ersten Jahre seines Lebens waren überschattet von den körperlichen Züchtigungen des Vaters.
Später im Heim hatte er unter dem Spott der Kinder zu leiden, die ihn wegen einer angeborenen Deformation seiner Ohren ständig hänselten. Reinhold vermisste seinen Vater, trotz der Schläge, die er reichlich von ihm zu ertragen hatte. Er erzählt: „Seine Hand saß schon locker. Aber meist hatt ick ja selber Schuld, wenn er zuschlug. Aber danach war er gleich wieder jut. Er kaufte uns Schokolade und machte Ausflüge mit uns.“ Im Heim litt der Junge dann um so mehr unter dem Verlust dieser gelegentlichen, spärlichen Zuwendung.
Er lernte schnell, dass er sich wehren musste, wenn er überleben wollte. So schloss er sich den aufsässigsten Rowdies an, war zu jeder Schandtat bereit, jedem Raubzug, jedem Autodiebstahl und freundete sich sehr jung schon mit dem Alkohol an. Seine anfängliche Lust am Lernen und Singen und an der Natur ging rasch verloren. Mit zwölf wollte er mit dem Leben nichts mehr zu tun haben. Einige Male versuchte er, sich umzubringen. In der Psychiatrie, in die er eingewiesen wurde, konnten man ihm nicht helfen. Gesprächs- und Basteltherapien fand er „blöd und dumm“.Er blieb stumm, verwehrte sich jedem helfenden Einfluss und nutzte die erste Gelegenheit, um wegzulaufen. Unzählige Male griff ihn die Polizei auf und brachte ihn wieder zurück ins Heim.
Mit siebzehn wurde er ins Leben entlassen. Er besaß weder eine abgeschlossene Ausbildung noch eine Wohnung. Zunächst kam er bei seiner Mutter unter, sie verließ jedoch kurz darauf den Ort. Der Vater saß inzwischen wieder im Gefängnis. Die Schwestern lebten irgendwo im Land. Reinhold schloss sich dem zurückgelassenen Lebensgefährten der Mutter an und zog zu ihm in die Wohnung.
Er lebte von dem bisschen Arbeitlslosengeld, das ihm die im Heim begonnene Kochlehre einbrachte, und stahl, was er sonst noch brauchte. Höhepunkt seiner inhaltslosen Tage waren die abendlichen Besäufnisse mit dem Wohnungsinhaber. Er verschlief und vertrank seine Zeit.
Nur zu Terminen im Arbeitsamt, zu denen er regelmäßig erschien, war er so, wie er eigentlich gern sein wollte: ordentlich gewaschen, gut gekleidet und stocknüchtern – ein gepflegter junger Mann. Es brachte ihm nichts, Arbeit war nicht im Angebot. Zwischen Alkohol, Langeweile und Frust pendelte sich sein Leben ein – haltlos, allein, ohne Hoffnung.
Eines Abends, er kam aus der leeren Wohnung seiner Mutter, aus der er die Post geholt hatte, wurde er von einem fremden Mann belästigt. Der beschimpfte ihn und drohte ihm mit einem Knüppel. Reinhold, leicht angetrunken und relativ cool, sagte: „Komm mit, wenn du dich mit mir anlegen willst“. Der andere ging tatsächlich mit, schimpfte weiter auf ihn ein und schlug sogar mit dem Stock nach ihm. In Reinhold kochte die Wut hoch. Er nahm dem Störenfried den Stock weg, drückte ihn zu Boden und presste ihm mit dem Stück Holz die Kehle zu.
Nach einer Weile, der andere begann schon zu hecheln, ließ er nach und fragte: „Is nu genug?“ Dann stand er auf und ging. Der Mann folgte ihm und lästerte weiter. Jetzt platzte Reinhold der Kragen. Wieder warf er ihn zu Boden. Er kniete sich auf seine Oberarme, zog sein Taschenmesser aus der Brusttasche und stach einmal kräftig zu. Dann ließ er von dem Mann ab und zog los. Nach ein paar Schritten drehte er sich um, sah den Verletzten und beschloss, ihn zu töten. Alles Betteln des Mannes half nichts, Reinhold brachte die Tat zu Ende.
Drei Tage später die nächste Tötung. Ein Schuldner, der schon lange mit zehn Mark bei Reinhold in der Kreide stand. Er besuchte ihn in den späten Abendstunden, angeblich, um mit ihm zu trinken. Nach einer Weile lockte er ihn unter einem Vorwand aus der Wohnung. Dann dasselbe Procedere wie drei Tage zuvor. Mit einem Unterschied: Er nahm dem Toten die Schlüssel ab und zündete, um seine Spuren zu verwischen, dessen Wohnung an.
Zur Sicherheit suchte er noch einmal den Tatort auf, um zu überprüfen, ob der andere nicht wieder zu sich gekommen war. Als er das Opfer regungslos fand, ging er nach Hause, zog die blutigen Sachen aus, reinigte das Messer und legte es, deutlich sichtbar, ins offene Regal.
Es schien so, als wolle er mit dem Tatwerkzeug auf sich aufmerksam machen. Schon am nächsten Tag stand die Polizei vor der Tür. Reinhold hatte einen Bankbeleg am Tatort verloren. Die Beamten entdeckten sofort das Messer und hatte damit auch die Spur zur ersten Tat.
Das Urteil lautete: Der Neunzehnjährige wird des Totschlags in zwei Fällen, in Tatmehrheit mit schwerer Brandstiftung, schuldig gesprochen. Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von acht Jahren verhängt.
In der Urteilsbegründung hieß es: Die instabile Persönlichkeit des Angeklagten, seine jugendliche Unreife und schwierige soziale Entwicklung hat die Kammer strafmildernd berücksichtigt ... Die Kammer hat strafmildernd gewertet, dass der Angeklagte sich in einer sozial angespannten Lage befand.
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