„Tromsø“, „Narvik“, „Tønsberg“. Eigentlich kommen diese Ladengeschäfte recht unauffällig daher. Wer zufällig vorbeiläuft, wird sie vielleicht gar nicht weiter beachten. Erst beim genauen Blick ins Schaufenster wird klar, dass hier mit Kleidung für Neonazis gehandelt wird.
Es ist wichtig, gegen derartige Läden vorzugehen. Im Vorwort zur Handreichung (PDF, 13 S.) schreibt Bianca Klose:
„Von einschlägiger Kleidung und Fanzines über Musik bis hin zu Konzerten bieten solche Szeneläden und -treffpunkte einen direkten und persönlichen Zugang zum gesamten Repertoire rechtsextremer Erlebniswelten. Geschäfte und Kneipen ‚von der Szene für die Szene‘ bieten eine niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit und sind daher insbesondere für unorganisierte und anpolitisierte Jugendliche erste Anlaufstellen, sie dienen aber auch der Existenzsicherung der rechtsextremen Betreiber/innen sowie der Festigung rechtsextremer Infrastruktur insgesamt.“
Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) informiert in dem 20-seitigen Ratgeber über die Gefahren rechtsextremer Infrastruktur und lotet aus, auf welche Weise Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft auf die Herausforderung reagieren können. Die Handreichung enthält zahlreiche nützliche Link- und Literaturhinweise sowie einen Anhang mit Gerichtsentscheidungen, Musterbriefen und Vertragsklauseln für Vermieter und Gastwirte.
Der Umgang mit „rechtsextremen Raumgreifungsstrategien“ (MBR) wird anhand von praktischen Beispielen erläutert. Diese stammen aus Berlin, sind aber mit Sicherheit auch für Leser aus anderen Bundesländern interessant: „Berlin gilt hier mittlerweile bundesweit als Vorbild und es ist Ziel der vorliegenden Handreichung, diese Aktivitäten durch ihre Darstellung und durch ihre landes- und bundesweite Verbreitung zu stärken.“
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