Das Abgeordnetengesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dazu gehören Regelungen zur Bewerbung um ein Mandat, zur Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, zu Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete sowie zur Unabhängigkeit der Abgeordneten und zum Recht der Bundestagsfraktionen.