Doppik steht für Doppelte Buchführung in Kontenform. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein umfassendes Reformkonzept für die Neugestaltung aller öffentlicher und vor allem der kommunalen Haushalte. Richtiger wäre es demnach, nicht nur von der Doppik, sondern vom Neuen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen zu sprechen. Aus Gründen der Praktikabilität wird indessen in Brandenburg der kürzere Begriff der Doppik verwandt. Die Doppik löst die bisher genutzte Kameralistik ab. (§ 63 Kommunalverfassung)

Das Neue öffentliche Haushalts- und Rechungswesen führt zu einem fast vollständigen Bruch mit dem bisherigen Haushalt. Es betrifft sowohl die Buchführung und das Rechungswesen als auch den kommunalen Haushalt. Im Bereich Buchführung und Rechungswesen werden sich die Kommunen zukünftig am Rechungswesen privater Unternehmern orientieren, wie es wesentlich im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert ist. Eine wesentliche Änderung stellt die Verbreiterung der im Rechungswesen zu erfassenden Finanzströme dar. So müssen anders als bisher in den Kernhaushalten auch Abschreibungen und Rückstellungen (u.a. für Pensionslasten) erfasst werden. Dies dient dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit. Jede Generation soll nur so viele Ressourcen verbrauchen, wie sie selbst erwirtschaftet.

Neu ist auch die Art und Weise, in der die Haushalte von Gemeinden, Städten und Kreisen geführt werden. Die erbrachten Leistungen werden zukünftig als Produkte betrachtet. Zu den wichtigen Produkten sind Zielvereinbarungen, z.B. über Mengen und Qualitäten, zwischen der Verwaltungsführung und Vertretung abzuschließen. Zumindest halbjährig soll die Verwaltung über die Erreichung der Ziele berichten. So kann zum einen mehr Transparenz gewonnen werden. Zum anderen wird so die Konzentration auf wichtige Ziele und Vorhaben der Kommune unterstützt.

Im Land Brandenburg ist das neue System bis zum 1. Januar 2011 in allen Kommunalverwaltungen einzuführen. Gegenwärtig wird in acht Modellkommunen unter Förderung des Innenministeriums und von den kommunalen Spitzenverbänden begleitet an der Umsetzung der Reform gearbeitet. Darüber hinaus haben sich zahlreiche weitere Kommunen auf den langen und umfangreichen Reformweg begeben (§ 141 Kommunalverfassung).