Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft. Sie ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine besondere Art von juristischer Person, die sich durch ihre Gebietshoheit auszeichnet. Die Gemeinde hat also „Gewalt“ über die Einwohner und Bürger eines bestimmten Territoriums z. B. in Sinne der Erhebung kommunaler Abgaben. Die Gemeinde erfüllt zugleich ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum gemeinsamen Wohl aller.