Gewaltenteilung
Gewaltenteilung
Gewaltenteilung heißt, dass sich die staatliche Gewalt in mehrere Gewalten aufteilt: in die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt. Die drei Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. In Deutschland ist der Bundestag die gesetzgebende, die Bundesregierung die vollziehende und die Bundes- und Landesgerichte die Recht sprechende Gewalt. Oft werden außerdem die Medien als vierte Gewalt bezeichnet.