Grundsteuer
Grundsteuer
Eine Gemeindesteuer, die vom land- u. forstwirtschaftlichen Grundvermögen (Grundsteuer A) und von bebauten u. unbebauten Grundstücken (Grundsteuer B) erhoben wird. Die Gemeinden können Steueraufschläge, einen so genannten Hebesatz, festlegen. Kirchen, öffentliche Einrichtungen und Grundbesitz der öffentlichen Hand sind von der Grundsteuer befreit.