Haram
Haram
(‚verboten‘, ‚Tabu‘) ist ein arabisches Wort und steht im islamischen Recht für das islamrecht-lich Verbotene. Das Gegenteil ist halal und bedeutet das islamrechtlich Erlaubte. Nach islamischer Auffassung begeht ein Muslim mit der Ausführung einer vom Koran oder von der Rechtslehre als haram eingestuften Tat eine Sünde. Zum anderen bedeutet es ‚unverletzlich‘ bzw. ‚heiliges‘.