Steuer, die auf die Einkünfte von Körperschaften, Personenvereinigungen und selbständigen Vermögensmassen erhoben werden. Hierzu zählen: Kapitalgesellschaften, GmbH, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine, Vereine, Stiftungen sowie juristische Personen privaten Rechts. Die Gemeinden müssen diese Steuer für den Bund und die Länder einziehen.