Der Kreistag ist das höchste Entscheidungs- und Kontrollorgan eines Landkreises. Er fasst die wesentlichen Beschlüsse für die Entwicklung des Landkreises und kontrolliert deren Umsetzung durch die Verwaltung. Die Mitglieder des Kreistags werden in Brandenburg für die Dauer von fünf Jahren zu den allgemeinen Kommunalwahlen gewählt. Die Aufgaben des Kreistages sind in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelt.