Landkreisordnung für das Land Brandenburg
Landkreisordnung für das Land Brandenburg
Die Landkreisordnung regelt das Recht der Landkreise. Die Landkreisordnung wurde in die neue Kommunalverfassung vom 18. Dezember 2007 integriert und befindet sich dort im Teil 2 Der Landkreis. Das Recht der Landkreise entspricht weitgehend dem klassischen Gemeinderecht. Dementsprechend stimmen auch Struktur, Organisation und Handlungsformen der Gemeinden und Kreise überein. Wichtige Unterschiede bestehen in den Aufgabenstellungen (§ 122 Kommunalverfassung).