Vollverfassung
Vollverfassung
Vollverfassungen enthalten neben den üblichen Regelungen zur Organisation des Staates auch Bestimmungen über soziale Grundrechte und Staatsziele. Manche Landesverfassungen in Deutschland sind keine Vollverfassungen, da sie keinen eigenen Grundrechtskatalog enthalten, sondern sich hier nur auf das Grundgesetz beziehen.