Je nach Aufenthaltszweck sieht das Aufenthaltsgesetz fünf verschiedene Wege der Zuwanderung für Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, vor: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Familiennachzug und besondere Aufenthaltsrechte, etwa für Menschen, die sich als Kind oder Jugendlicher in Deutschland rechtmäßig aufgehalten haben.

Zuwanderung

In Deutschland löst Zuwanderung oft Furcht aus. Dabei ist der Zuzug von Fremden ein wesentliches Element gesellschaftlicher Entwicklungen. Brandenburg ist ein Beispiel dafür, wie die Alten von den Neuen profitieren können.