Zuwanderung
Zuwanderung
Je nach Aufenthaltszweck sieht das Aufenthaltsgesetz fünf verschiedene Wege der Zuwanderung für Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, vor: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Familiennachzug und besondere Aufenthaltsrechte, etwa für Menschen, die sich als Kind oder Jugendlicher in Deutschland rechtmäßig aufgehalten haben.