Leichte Sprache: Die Bundes-Wehr im Ausland
Die Bundeswehr hat nach dem Grundgesetz die Aufgabe, die Bundesrepublik zu verteidigen. Sie untersteht dem Bundesminister für Verteidigung; im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf die Bundeskanzlerin über (Artikel 115 b des Grundgesetzes).
Seit 1994 übernehmen die Streitkräfte auch Auslandseinsätze. Bevor deutsche Soldaten aber zu einem bewaffneten Einsatz ins Ausland entsendet werden, muss der Bundestag zustimmen; Auslandseinsätze unterliegen dem Parlamentsvorbehalt.
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz regelt dabei, in welcher Form und in welchem Ausmaß der Bundestag beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland beteiligt ist. Es legt die Mitwirkungsrechte des Bundestages und mögliche Vorbehalte eindeutig fest. So hat der Bundestag jederzeit das Recht, die Streitkräfte zu rückzubeordern. Außerdem ist die Bundesregierung verpflichtet, das Parlament regelmäßig über die Einsätze zu informieren. Lediglich Einsätze „bei Gefahr in Verzug“ sowie bei Rettungsoperationen können nachträglich durch das Parlament gebilligt werden. Allerdings muss der Bundestag vor einem solchen Einsatz in geeigneter Weise informiert werden.
www.bundeswehr.de
Quelle: Parlamentsdeutsch. Lexikon der parlamentarischen Begriffe Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Juli 2012 (Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Referats Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages)
Vorgestellt und Nachgefragt
Zur Rolle der Bundeswehr in der wehrhaften Demokratie
Anastasia Biefang über Trans*sein in der Bundeswehr
Seit Ende der 1990er Jahre traten gehäuft rechtsextremistische Vorkommnisse in der Bundeswehr auf. Daraufhin wurde ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages einberufen, um die Vorfälle aufzuarbeiten. Weiterhin werden weit über 100 rechtsextreme Taten von Soldaten und Soldatinnen pro Jahr aktenkundig.
2012 wurden mehrere rechtsextreme Vorkommnisse in der Bundeswehr öffentlich:
Mindestens elf Personen aus dem Umfeld der Terrorzelle NSU dienten in der Bundeswehr. Das Mitglied der Terrorgruppe Uwe Mundlos leistete zwischen 1994 und 1995 seinen Wehrdienst ab. Er wurde zweifach widerrechtlich befördert, obwohl ein Strafverfahren gegen ihn anhängig war. Der Militärische Abschirmdienst hatte sogar versucht, Mundlos als V-Mann zu gewinnen.
Einem in Afghanistan stationierten Hauptmann der Reserve wurden Verbindungen zur NPD und der Hessischen neonazistischen Vereinigung "Freier Widerstand Kassel" nachgewiesen. Bei der NPD hatte der Soldat 2008 einen Mitgliedsantrag gestellt.
Laut einer Studie aus dem Jahr 2003 ordnen sich 13 Prozent der Studierenden bei der Bundeswehr der „Neuen Rechten“ zu. In der vergleichbaren Altersgruppe in der Zivilbevölkerung liegt der Wert bei 21 Prozent. Die Soldaten weisen einen vergleichsweise geringen Wert auf.
kb, Oktober 2012
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