Im Mittelpunkt des Feminismus steht "die Frau" (lat. femina „Frau“). Sein Ziel ist es, die gesellschaftliche Diskriminierung der Frau zu überwinden und die Gleichstellung mit dem Mann zu erreichen. Der Begriff Feminismus umfasst sowohl eine vielfältig ausgeformte sozialpolitische Bewegung (Frauenbewegung) als auch das wissenschaftlich-theoretische Bemühen, Perspektiven für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu entwickeln.
Der Feminismus geht von der Grundannahme aus, das gesellschaftliche Werte- und Normensystem sei männlich geprägt und als solches die Ursache für die Diskriminierung der Frau. Dieses "männliche System" müsse daher beseitigt und Geschlechtervorstellungen neu gedacht werden.
Im politisch-praktischen Zusammenhang wird oft auch von einer alten und einer neuen Frauenbewegung gesprochen. Der Anfang des politischen Feminismus in Europa liegt im 18. Jahrhundert bzw. zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als aus den bürgerlichen Revolutionen Verfassungen entstanden sind, in denen grundlegende Menschenrechte verankert wurden. Im Laufe der Zeit erwirkten vor allem Vertreterinnen des Feminismus bis Anfang des 20. Jahrhunderts Rechte an der politischen Beteiligung. So führte Finnland als Teil des russischen Großfürstentums 1906 als erstes europäisches Land das Frauenwahlrecht ein. In Deutschland erfolgte die Einführung des Frauenwahlrechts nach dem Ersten Weltkrieg 1918. Die Verankerung der Gleichberechtigung der Frau in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland von 1949 ist vor allem ein Verdienst Elisabeth Selberts (Politikerin, 1896-1986).
Seit den 1960er Jahren wurden feministische Themen wieder stärker in der Öffentlichkeit diskutiert. In der bundesrepublikanischen Gesellschaft wuchs allmählich ein Bewusstsein darüber, welche Rolle der Frau schon per Gesetz zugewiesen wurde. Bis zum Jahr 1962 durfte die Frau ohne Zustimmung des Mannes kein eigenes Bankkonto eröffnen, die Abtreibung war per Gesetz bis 1974 verboten (§ 218) und Vergewaltigung in der Ehe war bis 1997 kein Straftatbestand. Der Feminismus der 1970er Jahre trug zu dem negativen Bild bei, das bis heute in der Gesellschaft zu finden ist: Feminismus klingt für viele noch immer nach Frauen, die mit Macht ihre weiblichen Eigenschaften verleugnen, nach Latzhose und Opferrolle.
In der DDR wurde die Gleichberechtigung der Frau ebenfalls in der Verfassung von 1949 festgeschrieben. Damit folgte man den Auffassungen August Bebels und Clara Zetkins. Die sozialistische Gesellschaft sollte demnach auf der Gleichberechtigung der Geschlechter beruhen. Auch wenn hier eine formelle Gleichberechtigung bestand, blieben die Frauen in der DDR praktisch oftmals im alten Rollenbild verhaftet. Nur wenigen gelang eine Karriere. Eine explizite Frauenbewegung wie in der Bundesrepublik existierte in der DDR nicht.
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Der (neue) Feminismus der Gegenwart hat insbesondere in den westlichen Industrieländern mit einem eigenen Profil zu kämpfen. Denn viele politische Forderungen der (alten) Frauenbewegung, für die in Deutschland vor allem der Name Alice Schwarzer steht, sind erfüllt. Es wird nicht zuletzt davon abhängen, wie sich die nächsten Frauengenerationen die Themen Gleichstellung und Gleichberechtigung erschließen. Ein Blick in die gesellschaftliche Praxis zeigt, dass Frauen noch immer Nachteile aufgrund ihres Geschlechts haben. So gibt es noch immer gravierende Unterschiede, etwa bei der Gestaltung einer beruflichen Karriere einer Frau oder im Lohnniveau.
Das Land Brandenburg führte im Jahr 2013 eine Frauen-Quote von 50 Prozent für landeseigene Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung ein. Das Land nimmt damit eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik ein.
TP, Februar 2014
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