Vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl beginnen die Parteien mit dem Wahlkampf. Ziel des Wahlkampfs ist es, nicht nur die Stammwähler zu mobilisieren, sondern auch möglichst viele unentschlossene Wähler zu binden.
Neben Wahlplakaten und Wahlkampfauftritten ihrer Kandidaten in den Wahlkreisen nutzen die Parteien auch immer mehr das Internet, die Medien und das Fernsehen oder lassen ihren Wahlkampf von Werbeagenturen betreuen. Höhepunkt des Wahlkampfs in den Medien ist das TV Duell zwischen dem amtierenden Bundeskanzler und seinem Herausforderer.
Die nominierten Bundestagskandidaten müssen von ihrem Arbeitgeber für bis zu zwei Monate vor der Wahl freigestellt werden (ohne Anspruch auf Bezüge).
Quelle: Parlamentsdeutsch. Lexikon der parlamentarischen Begriffe Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Juli 2012 (Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Referats Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages)
Teilen auf
Neuen Kommentar hinzufügen